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Villiger Kaspar · 2003-12-11

Villiger Kaspar · 2003-12-11

Wortprotokoll

Wir haben hier schon letzte Woche eine ausgiebige Quotendiskussion gehabt, und ich glaube, es ist richtig: die Quote ist ein Element unter anderen. Es gibt Länder mit hohen Quoten, die rasch wachsen, und solche mit tiefen Quoten, die nicht wachsen. Aber in der Tendenz ist es richtig: Je grösser die privatwirtschaftlichen Freiräume sind, desto mehr Wachstumspotenzial hat man an sich. Je tiefer die Steuern sind - hier kommt vor allem das Element des Wettbewerbs hinzu -, desto eher kann man auch Investoren dazu ermutigen, hier zu investieren.

Es ist richtig, dass sowohl die Staatsquote als auch die Steuerquote in den Neunzigerjahren stark gestiegen sind, vor allem am Anfang. Ich habe letztes Mal schon gesagt: [PAGE 1953] An eigentlichen Steuererhöhungen hat es während meiner Amtszeit, wie ich mich erinnere, nur das Mehrwertsteuerprozent für die AHV, die LSVA als Lenkungsabgabe - um den Schwerverkehr von der Strasse zu bringen - und aus gesundheitspolitischen Gründen die Tabaksteuer gegeben. Sonst haben wir nur Steuern zugunsten der Wirtschaft gesenkt: Wir haben das Mehrwertsteuergesetz mit 250 Millionen Franken, die Unternehmenssteuerreform von 1997, die sich übrigens sehr positiv auswirkt, dann die Neugestaltung der Beteiligungsabzüge für 400 Millionen Franken, die Stempelsteuer und die Familienbesteuerung, und jetzt kommt dann die Revision der Unternehmensbesteuerung II. Wir tun also nichts anderes, als stets Steuern zu senken, um eben attraktiv zu bleiben.

Die Frage ist nun aber, ob man das so in die Verfassung hineinschreiben darf. Ich habe mir überlegt: Was gibt es eigentlich für realistische Bedürfnisse, bei denen man auf die Idee kommen könnte, man sollte Steuern erhöhen? Ich sehe eigentlich nur zwei: Ich glaube, wir sind uns alle bewusst, dass wir versuchen müssen, von der Ausgabenseite her den Staat so zu gestalten, dass wir mit den Steuern durchkommen. Die Schuldenbremse ermöglicht uns immer noch eine leichte Erhöhung der Staatsausgaben mit dem Wirtschaftwachstum, weil sie ja staatsquotenneutral ist. Aber es gibt zwei Möglichkeiten: Wir haben ein paar Steuern, die zu erodieren beginnen; wir haben ein paar Steuern, von denen wir nicht sicher sind, wie solide sie langfristig sind; ich nenne die Stempelsteuer und die Verrechnungssteuer. Wenn diese beiden Steuern ausfallen würden, dann bräuchten wir auf jeden Fall Steuererhöhungen, denn das ist niemals einzusparen. Solange diese beiden Steuern ihren Dienst tun, ist es ja gut. Aber man spürt mit der zunehmenden Zahl von Doppelbesteuerungsabkommen usw. doch, dass das einmal kommen könnte. Das macht mir etwas Sorge. Vielleicht wird es mit dem elektronischen Warenverkehr auch bei der Mehrwertsteuer einmal zu einem Problem, Dienstleistungen zu besteuern.

Die zweite Frage ist sehr viel realistischer: Können wir die Folgen der demographischen Veränderung, die zu Mehrkosten bei den Sozialwerken führt, auch wenn wir die Leistungen nicht ausbauen, durch Einsparungen anderswo oder durch Sparmassnahmen im Sozialbereich auffangen?

Sie kennen IDA-Fiso, Sie kennen die Zahlen; das ist noch einige Jahre machbar. Wenn das Volk der Erhöhung für die IV um 0,8 Mehrwertsteuerprozente nicht zustimmen würde, wäre das schon nicht mehr machbar. Aber ich halte es für ausgeschlossen, dass wir z. B. bei den Leistungen der AHV längerfristig so viel sparen können, dass wir sie staatsquotenneutral finanzieren können; ich halte das für schlicht ausgeschlossen, für sozialpolitisch nicht machbar. Aber ebenso ausgeschlossen ist es, die 4 bis 5 Mehrwertsteuerprozente nach 2025 anderswo zu kompensieren. Sonst müssen Sie das Bildungswesen aufheben, die Armee abschaffen, und ich weiss nicht was alles. Diese Grössenordnungen müssen Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen.

Wenn Sie hier dann in der nächsten Legislatur eine Lösung mit einer sozial- und wirtschaftsverträglichen Mischung finden, aus Steuer- oder Beitragserhöhungen - es sind ja nicht Steuern für den Bund - und Leistungsreduktionen, wo es geht, dann ist das schon eine gute Leistung. Aber schon das, was dann an Beitragserhöhungen bleibt, werden Sie beim Staat nicht einfach wegsparen können. Das wäre Sand in die Augen gestreut.

Deshalb meinen wir - das haben wir im Finanzleitbild gesagt -: Wir müssen alles daransetzen, dass wir den Staat - ohne die Sozialversicherungen, möglichst mit dem Gesundheitswesen, wenn es geht, aber ohne AHV und IV - ohne Steuererhöhungen finanzieren können. Schon das wird schwierig sein, aber mit etwas Druck ist es möglich. Sie sollten dies aber nicht in der Verfassung festschreiben, weil es längerfristig illusorisch ist.

Es kommt noch etwas Zweites hinzu: Beim zweiten Minderheitsantrag heisst es ja: Wenn wir einmal die Mehrwertsteuer erhöhen müssen, müssen wir das bei der direkten Bundessteuer kompensieren. Glauben Sie, dass Sie eine Mehrwertsteuererhöhung - z. B. für die AHV, das kommt irgendeinmal - bei der direkten Bundessteuer kompensieren können und dass Sie dem Volk sagen können, es müsse für die AHV mehr Steuern bezahlen? Aber das müssten alle tun, auch die armen Familien über ihre Konsumausgaben, und bei der stark progressiven direkten Bundessteuer würde das dann eingespart. Das ist doch politisch eine Illusion! Es scheint mir auch von der Ausgewogenheit der Steuersysteme her gesehen so nicht angemessen zu sein. Obschon ich auch der Meinung bin, dass wir die Quoten mit allen Mitteln drücken müssen, halte ich diesen Antrag so für nicht realisierbar.

Ich glaube, ich bin heute das letzte Mal hier, ich sage es Ihnen wahrscheinlich heute zum allerletzten Mal: Über die Staats- und Steuerquote entscheiden Sie bei den Ausgaben; Sie entscheiden in den Fachkommissionen, in den Kommissionen, wo Sie über neue Projekte entscheiden, über die Staats- und Steuerquote - und nicht bei der Finanzpolitik oder bei der Finanzordnung. Dort müssen Sie den Mut haben, nicht alles zu tun, was vielleicht auch noch wünschbar wäre, und vielleicht den Mut haben, das eine oder andere "abzuschneiden", wo dies verträglich ist - und das vielleicht zum Wohle des Ganzen.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.