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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-12-11

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-11

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission hat den Antrag der Minderheit Gysin Remo, auf einen Sondersatz für das Beherbergungsgewerbe zu verzichten, abgelehnt. Es hat sich auch hier in der Argumentation gezeigt, dass es offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was der Sondersatz ist. Die einen sind der Meinung, es sei eine Subventionierung, die Mehrheit war offensichtlich der Meinung, die Abschaffung des Sondersatzes komme einer Steuererhöhung gleich. Solche Steuererhöhungen sind im heutigen Umfeld wirklich nicht das, was unsere Tourismusbranche brauchen kann.

Die Mehrheit kam auch zum Schluss, dass es offensichtlich besser ist - auch wenn diese Ermässigung als Giesskannenprinzip abgetan wurde -, wenn man den Tourismus im Allgemeinen fördert und eben nicht, wie das in anderen Vorlagen geschieht, mit Hotelkrediten an marginale Betriebe. Damit erhält man nämlich jene Überkapazitäten, die schlussendlich der ganzen Branche schaden.

Der Tourismus und das Beherbergungsgewerbe stehen selbstverständlich im internationalen Wettbewerb, und da spielt es doch eine Rolle, welche Leistung man für den Preis kriegt. Das Wetter und die Währungen können wir sicher nicht beeinflussen, bei der Leistung haben wir schon einiges unternommen, aber der Preis spielt eben auch eine Rolle. Wenn Sie die "Tourismuspakete" anschauen, dann geben einige wenige Prozente nicht selten den Ausschlag dafür, ob eine Gruppe in die Schweiz kommt oder nicht. Die Hotels stehen aber auch im Wettbewerb mit der Parahotellerie. Wie Sie wissen, bezahlen Sie keine Mehrwertsteuer, wenn Sie einzelne Privatwohnungen mieten.

Wir alle wissen, dass diese neue Finanzordnung bis zum Jahr 2020 begrenzt ist. Wenn bis dann die Strukturmassnahmen wirksam werden, die ja auch Herr Strahm unterstützt hat, ist vielleicht 2020 der Zeitpunkt, wo man nochmals darüber diskutieren kann.

Aber zurzeit empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, am Sondersatz von 3,6 Prozent festzuhalten.