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Pelli Fulvio · Nationalrat · 2003-12-11

Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-11

Wortprotokoll

Bei Artikel 130 Absatz 3 geht es um die Frage, ob ein unbestrittenes Sozialprojekt des Bundesrates zeitlich zu begrenzen sei oder nicht. Alle wollen, dass 5 Prozent des nicht zweckgebundenen Ertrages der Mehrwertsteuer für Massnahmen zu benützen seien, die der Entlastung unterer Einkommen dienen. Die Version des Ständerates und der Mehrheit möchte, dass die Benutzung der zur Verfügung stehenden Summe definitiv der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung gewidmet wird. Die Version des Bundesrates und der Minderheit möchte dagegen eine fünfjährige Begrenzung einführen, um zu einem späteren Zeitpunkt nochmals über die soziale Verwendung der Summe diskutieren zu können.

Ich rechne vor: Die oben erwähnten 5 Prozent entsprechen ungefähr 65 Millionen Franken. Die Bundessubventionen zugunsten der Kleinverdiener sind sehr viel grösser. Ich würde also die Verfassungsbestimmung nicht zu stark einengen. Wenn wir nämlich einmal ein neues System der Krankenversicherung einführen, wäre diese Bestimmung unbrauchbar. Wenn wir zu viel fixieren, haben wir deshalb in Zukunft sicher einmal ein Problem. Die Minderheit, die ich vertrete, ist überzeugt, es sei ein Fehler, Detailregelungen anstelle von Grundsätzen in der Bundesverfassung festzusetzen, weshalb sie die Version des Bundesrates vorzieht.