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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-03

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-03

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat sein Dossier noch nicht gefunden. Ich kann ihm meines nicht geben, weil es deutsch ist, aber ich könnte es ihm geben, weil es inhaltlich übereinstimmt. Ich nutze die Zeit um zu sprechen. Der Bundesrat ist der gleichen Meinung wie Ihre Kommission: Man sollte diesen Rückweisungsantrag ablehnen.

Inhaltlich geht es darum: Im Nationalrat ist die Mehrheit, die für den Rückweisungsantrag eingetreten ist, der Meinung, die Revision gehe zu weit, namentlich in Bezug auf die europäischen Erfordernisse; der Bundesrat solle eine Vorlage vorlegen, die nicht über die europäischen Erfordernisse hinausgeht. Die Fragen "Soll die Vorlage weiter gehen?" und "Wo soll sie weiter gehen?" waren umstritten.

Die Frage ist aber nicht, ob die Vorlage zu weit geht oder nicht. Die Frage ist: Wer kann diesen allfälligen Mangel heilen? Soll das die vorberatende Kommission tun? Dann rechtfertigt sich eine Rückweisung nicht. Oder soll das der Bundesrat tun? Dann rechtfertigt sich eine Rückweisung.

Ihre Kommission ist wie der Bundesrat der Meinung, die allfälligen Mängel, die aber natürlich zuerst sauber auf den Tisch zu legen wären, könnten auch in einer vorberatenden Kommission bereinigt werden. Die Mängel, die diesem Gesetz vorgeworfen werden könnten, sind nicht klar formuliert. Deshalb würde eine Rückweisung an den Bundesrat nicht sehr viel bringen. Auch der Bundesrat müsste zuerst bei der angeblichen Mehrheit des Rates fragen: Was sind denn die Mängel, die man ausmerzen sollte? Darum glauben wir mit [PAGE 239] Ihrer Kommission, dass man den Rückweisungsantrag des Nationalrates ablehnen sollte und dass der Nationalrat, wenn er sich Ihnen anschliesst, die Vorlage beraten sollte. Dann wird man ja sehen, ob sie so weit über die Erfordernisse der Europäischen Union hinausgeht.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen - und habe damit auch gleich für den Kommissionspräsidenten gesprochen.