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Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-03-04

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-04

Wortprotokoll

Ich bin mir bewusst, dass mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen eine Reform unseres Regierungssystems gefordert worden ist. Unter dem Titel "Staatsleitungsreform" hat uns der Bundesrat sein Projekt vorgelegt. Wenn man das Ergebnis betrachtet, dem sich im Grundsatz auch die Mehrheit der SPK anschliesst, dann wird man den Eindruck nicht los, dass sich der Bundesrat nicht mit innerster Überzeugung diesen Reformbestrebungen angeschlossen hat. Ich meine vielmehr zu spüren, dass - aufgrund der entsprechenden politischen Vorstösse - der Not gehorchend und nicht dem eigenen Triebe folgend gehandelt worden ist. Nach dieser Vorbemerkung ist aus meiner Sicht festzuhalten, dass ich für diese Seelenlage des Bundesrates Verständnis aufbringen kann, denn niemand gesteht gerne ein, dass er einem Führungsgremium angehört, das reformbedürftig ist.

Der Bundesrat und die Mehrheit der SPK schlagen im Grundsatz übereinstimmend eine so genannte Zweikreiseregierung vor, wobei im Gegensatz zum Bundesrat von einer Minderheit statt von Delegierten Ministerinnen und Ministern von Stellvertretern und Stellvertreterinnen mit anderen [PAGE 20] Kompetenzen gesprochen wird. Ich nehme meine Beurteilung vorweg. Unabhängig von der Bezeichnung halte ich von diesem Modell nicht viel, und dies aus folgenden Gründen:

In der Botschaft wird erklärt, dass die politische Führung gestärkt werde, weil die Stellvertreter bzw. die Delegierten Minister im Gegensatz zu den weisungsgebundenen Vertretern der Verwaltung Regierungsmitglieder mit einer eigenen politischen Verantwortung seien. Gleichzeitig wird in der Botschaft die herausragende Bedeutung des Kollegialprinzips hervorgehoben, das mit dem Zweikreisemodell, so wird erklärt, nicht gefährdet sei.

Diese Feststellungen halten einer näheren Überprüfung nicht stand. Beginnen wir mit der Wahl: Die Mitglieder des Bundesrates werden durch die Bundesversammlung gewählt, während der Bundesrat die übrigen Mitglieder der Bundesregierung, d. h. die Mitglieder des zweiten Kreises, im Grundsatz selber wählt. Die parlamentarische Weihe sollen diese Mitglieder mittels einer Absegnung - sei es einzeln oder in globo - durch die Bundesversammlung erhalten. Im Weiteren ist es der Bundesrat selbst, der über die Zuweisung der Aufgaben an diese Regierungsmitglieder entscheidet. Erwünscht sind offenbar nicht eigenständig denkende und handelnde Personen - so kommt es in der Botschaft zum Ausdruck -, vielmehr sollen es Vertrauenspersonen der Departementsvorsteherin oder des Departementsvorstehers sein. Das heisst doch im Klartext, dass sie sich in deren Schlepptau bewegen sollen.

Im Weiteren ist vorgesehen, dass diesen neuen Mitgliedern der Bundesregierung im Grundsatz nur beratende Stimme zukommt, woraus sich dann zwangsläufig - das ist heute Morgen verschiedentlich erklärt worden - auch eine unterschiedliche politische Verantwortung ergibt, ob man das nun wahrhaben will oder nicht. Im Übrigen bestimmt der Bundesrat, ob und in welchen Bereichen diese Delegierten - oder Stellvertreter - überhaupt an den Verhandlungen des Bundesrates teilnehmen. Als Letztes ist zu den Kernpunkten noch zu erwähnen, dass dem Bundesrat jederzeit ein Abberufungsrecht zusteht. Das ist die Situation.

Vor diesem Hintergrund ist es für mich schlechterdings unerklärlich, wie man dazu kommt, von einer Bundesregierung im Sinne einer Gesamtheit, im Sinne einer Einheit zu sprechen. In Tat und Wahrheit haben wir es bei diesem Modell einer Bundesregierung - ich spreche jetzt vom Ganzen - mit einer Zweiklassengesellschaft zu tun: Auf der einen Seite steht der Bundesrat im herkömmlichen Sinne, und auf der anderen Seite finden wir so genannte - Sie verzeihen, Frau Bundesrätin, aber ich bezeichne sie so - Regierungsmitglieder von Bundesrates Gnaden.

Auch wenn mit diesem Modell durchaus eine Entlastung des Bundesrates erzielt werden könnte, so darf das doch nicht das Entscheidungskriterium sein! Eine Regierung nach schweizerischem Verständnis muss sich vielmehr dadurch auszeichnen, dass entsprechend dem Kollegialprinzip eine Vielzahl von Regierungsmitgliedern, die in rechtlicher und sachlicher Gleichordnung nebeneinander stehen, zu einer Handlungseinheit und zu gemeinschaftlicher Geschäftserledigung verbunden werden. Diese Definition stammt übrigens nicht von mir: Das ist die Definition des Bundesrates für das Kollegialprinzip. Wenn Sie also dieses Zweikreisemodell am Kollegialprinzip messen wollen, dann messen Sie es daran, ob diese Regierungsmitglieder tatsächlich in rechtlicher und sachlicher Gleichordnung nebeneinander stehen. Davon kann doch keine Rede sein. In Anbetracht der unterschiedlichen Legitimation als Folge der Wahlmodalitäten, der geteilten oder unterschiedlichen Verantwortung sowie der vollständigen Abhängigkeit dieser neuen Regierungsmitglieder vom Bundesrat kann von einer Kollegialregierung keine Rede mehr sein.

Meines Erachtens missachtet diese Lösung auch elementare Führungsgrundsätze, welche insbesondere für das oberste Leitungsorgan des Bundes gelten sollen. Ich halte immer noch dafür: Ein Raum, ein Chef. Zu thematisieren wäre im Weiteren auch die Tatsache, dass es höchst problematisch ist, die Departementschefin oder den Departementschef entscheiden zu lassen, welche Ressorts sie oder er wohl gerne abtreten wird. Sie können sich ja selbst vorstellen, was dann möglicherweise geschieht.

Mit dem Delegierten- oder Stellvertretermodell, das im Kern darin besteht, dass zusätzliche Regierungsmitglieder eingesetzt werden sollen, kommt man nicht umhin, diese Regierungsreform - ich bin nicht Kommissionsmitglied und kann deshalb etwas schärfere Worte wählen - als einen untauglichen Versuch zur Schaffung einer kohärenten Bundesregierung zu bezeichnen. Für mich steht fest, dass die in der Botschaft erläuterten Ziele nicht erreicht werden. Ich vermag die Stärkung der politischen Führung mit bestem Willen nicht zu erkennen, und die Einbettung ins schweizerische Regierungssystem wird in keiner Art und Weise erreicht. Wenn in der Botschaft - ich habe sie sehr aufmerksam gelesen - richtigerweise unter dem Titel der Konkordanz auf den Bundesrat als Abbild der Vielfalt unseres Landes hingewiesen wird, was ich sehr unterstütze, muss gleichzeitig festgestellt werden, dass gerade mit dem Zweikreisemodell diese Errungenschaft ernsthaft gefährdet wird.

Fazit meiner im Sinne einer Zusammenfassung vorgetragenen Lagebeurteilung: Ich kann mich dem Zweikreisemodell nicht anschliessen. Wenn es lediglich um eine Entlastung des Bundesrates gehen soll, dann gibt es bessere und einfachere Lösungen. Will man stattdessen eine echte Regierungsreform, dann verdient der Antrag der Mehrheit diesen Namen nicht.

Sie werden mich nun fragen, weshalb ich keinen Nichteintretensantrag stelle. Dies deshalb, weil es nicht angeht, in Anbetracht der zahlreichen parlamentarischen Vorstösse diese Übung ohne Beratung abzubrechen. Dass der Bundesrat von 1848 nicht mehr der Bundesrat des 21. Jahrhunderts sein kann, ist auch mir völlig klar. Bevor man jedoch neue Modelle auf den bestehenden Gleisen erarbeitet, wäre es aus meiner Sicht als Erstes durchaus opportun, wenn der Bundesrat vorweg seine ureigenste Hausaufgabe machen würde. Was meine ich damit? Im Klartext meine ich eine Departementsreorganisation. Ich war einmal Mitglied einer Kollegialbehörde, wo wir das durchgezogen haben, und kann Ihnen sagen: Wenn der politische Wille hierfür vorhanden ist und man das macht, führt das auch - wenn auch vielleicht nicht vollumfänglich - zu einer Stärkung der politischen Führung und insbesondere zur Entlastung des einzelnen Mitgliedes dieser Exekutivbehörde.

Abschliessend halte ich fest, dass ich - wenn überhaupt - eine Aufstockung der Zahl der Bundesräte vorziehe, weil in einer Gesamtbeurteilung immerhin eine Führungsstruktur geschaffen würde, welche die Funktionsfähigkeit des obersten Leitungsorgans des Bundes eher gewährleistet als ein Zweikreisemodell.

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