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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-03-04

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-03-04

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag Studer Jean möchte verhindern, dass die gemeinnützige Arbeit und die Geldstrafe für Dienstverweigerer völlig ausgeschlossen werden; er möchte also diese beiden Strafen als Alternativstrafen fakultativ zulassen. Mit diesem Minderheitsantrag wird ein Kompromissvorschlag aufgenommen, den wir Ihrer Kommission unterbreitet haben und den ich auch bereits anlässlich der Debatte im Nationalrat im letzten Herbst angekündigt habe. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es richtiger wäre, die Geldstrafe und die gemeinnützige Arbeit für Dienstverweigerer nicht kategorisch auszuschliessen, sondern es mit einer Kann-Bestimmung im Einzelfall dem Ermessen der Gerichte zu überlassen, eine dieser Alternativstrafen oder - wie dies vermutlich der Normalfall sein wird - eine Freiheitsstrafe auszusprechen. Die Gerichte hätten dann die Möglichkeit, in begründeten Fällen, z. B. bei sozial schwierigen Verhältnissen, auf eine Freiheitsstrafe zu verzichten und eine gemeinnützige Arbeitsleistung anzuordnen. Diese Lösung trüge aus Sicht des Bundesrates dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht genügend Rechnung und würde zudem das neue Sanktionensystem des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches konsequenter umsetzen.

[PAGE 9] Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag Studer Jean zuzustimmen.