Stöckli Hans · Ständerat · 2012-11-27
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-11-27
Wortprotokoll
Herr Eders Votum hat mich jetzt schon etwas aus der Reserve gelockt. Herr Eder, Sie haben tatsächlich gesagt, die Formulierung sei sinnvoll. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Bundesverfassung mit Artikel 29 bereits heute eine entsprechende Vorschrift enthält, in der die allgemeinen Verfahrensgarantien erwähnt werden. Der Bürger kann sich heute bei überspitztem Formalismus, bei Rechtsverzögerung und bei Rechtsverweigerung zur Wehr setzen.
Nun soll, wie gesagt worden ist, heisse Luft in die Verfassung gepumpt werden, sodass man ein Recht auf einen unbürokratischen Gesetzesvollzug hat. Zwischen dem "Schutz vor Willkür" und dem "Recht auf Leben" soll ein Grundrecht von eminenter Bedeutung eingesetzt werden, ohne dass daraus irgendwelche weiteren konkreten Schritte abgeleitet werden. Bei Grundrechten besteht ja der Anspruch, dass sie direkt anwendbare und einklagbare Rechte beinhalten. Mit Artikel 29 ist dieses Recht bereits vorhanden. Es ist tatsächlich so, dass dieser Vorstoss mehr Verwirrung stiftet und falsche Erwartungen auslöst, als dass er Lösungsmöglichkeiten vorsieht.
Es kommt aber noch etwas Wichtiges hinzu, was bisher von niemandem angesprochen wurde. Diese parlamentarische Initiative - es geht ja auch um die gescheiterte Volksinitiative - sieht auch eine Ergänzung von Artikel 94 Absatz 3 vor. Nehmen Sie einmal die Verfassung hervor, und lesen Sie, was von der Freisinnig-Demokratischen Partei zum Thema Wirtschaftsordnung einst vorgeschlagen wurde. Nun geht es darum, dass Artikel 94 Absatz 3, welcher die Grundsätze der Wirtschaftsordnung regelt, ergänzt werden soll, und zwar dergestalt, dass zukünftig die Begrenzung der Regelungsdichte oberstes Gebot sein soll. Das heisst, dass in der Bundesverfassung künftig an erster Stelle, vor allen übrigen Rahmenbedingungen, das Gebot der Begrenzung der Regelungsdichte erwähnt werden soll.
Ich glaube nicht, dass das im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen wäre. Ich glaube auch nicht, dass es im Interesse der FDP als Wirtschaftspartei sein kann. Dementsprechend würde ich auch Ihnen dringend anraten, diese Initiative, bevor Sie ein weiteres hämisches Lächeln aufgesetzt bekommen, zu erledigen.