Aeschi Thomas · Nationalrat · 2012-09-12
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12
Wortprotokoll
Wie erwähnt vertrete ich die Minderheit Maier Thomas, da Herr Maier Kommissionssprecher ist.
In Artikel 73 Absatz 4 möchte der Bundesrat über eine Verordnung Vorgaben zum Schutz von Wertpapieranlagen einführen können. Die Mitunterzeichner des Minderheitsantrages halten diese Kompetenzdelegation an den Bundesrat für falsch. Vor allem ist unklar, wie solche Schutzbestimmungen zu gestalten wären. Anscheinend nimmt der Bundesrat auf die "Alternative Investment Fund Managers Directive" Bezug, welche in Artikel 12 Ziffer 2 Buchstabe b vorsieht, dass Alternative Investment Fund Managers unter gewissen Bedingungen von der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger geschützt werden. Diese Unterstellung bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Tätigkeit als Fondsleitung, sondern auf Spezialfälle, in welchen Alternative Investment Fund Managers individuelle Portfoliodienstleistungen anbieten. Aus Sicht der Minderheit bedarf dieses Thema einer eingehenden Prüfung und wäre allenfalls im geplanten Finanzdienstleistungsgesetz auf Gesetzesstufe ohne eine Blanko-Kompetenzdelegation an den Bundesrat zu regeln.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den vorliegenden Minderheitsantrag zu unterstützen.