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AB 133386

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

In Artikel 7 Absatz 1 ist definiert, was eine kollektive Kapitalanlage ist: "Kollektive Kapitalanlagen sind Vermögen, die von Anlegern und Anlegerinnen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und für deren Rechnung verwaltet werden." Die Bedürfnisse der Anlegerinnen und Anleger sollten möglichst gleichmässig befriedigt werden, und es ist eben die Charakteristik solcher kollektiver Kapitalanlagen, dass es um eine Mehrzahl von Anlegerinnen und Anlegern geht, um eine gemeinschaftliche Anlage und um die Fremdverwaltung dieses gemeinschaftlich aufgebrachten Kapitals.

Was wir jetzt hier in den Absätzen 3 und 4 gemäss Ständerat machen, ist wieder eine Umgehung des Steuerrechts. Wenn man schaut, wozu das dienen kann, sieht man, dass es tatsächlich nur darum geht, dass man eben seine eigenen Finanzen hinsichtlich der Steuern etwas optimieren kann. Es geht nur um eine Umgehung des Steuerrechts, wenn man auch für Einzelne diese Zulassung macht. Die Idee des Ständerates widerspricht also dem Gesetzeszweck diametral. Es werden sämtliche Voraussetzungen für eine kollektive Kapitalanlage auf diese Art und Weise ausgehebelt. Es könnte zum Beispiel, wenn der Beschluss des Ständerates durchkommt, möglich sein, dass Sachversicherer, denen gar kein Endbegünstigter entgegensteht, sondern nur potenziell Anspruchsberechtigte, einen Einanlegerfonds gründen, dort ihr eigenes Vermögen auslagern und die Vermögensverwaltung dann aber gleich wieder an sich selber delegieren lassen. Damit sind sämtliche Voraussetzungen, die für eine solche kollektive Kapitalanlage erfüllt werden müssen, ausgehebelt. Es geht also hier nur darum, dass man Konstrukte ermöglicht, die die Bilanzoptimierung der Einzelnen zulässt.

Ich möchte Sie hier dringend bitten, nicht dem Ständerat zu folgen, sondern meine Minderheit zu unterstützen.

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