Lexipedia

preparatory:AB 133410

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Viele von Ihnen können sich entsinnen: 2007 haben wir das Kollektivanlagengesetz neu geschaffen. Bereits damals forderte die SP, dass der Schutz der Anlegerinnen und Anleger massiv ausgebaut werden müsse, bereits damals vermuteten wir Regulierungslücken. Das hat sich nun voll bestätigt. Das Gesetz muss, auch unter dem Druck der Regelungen in der EU, bereits wieder revidiert werden, und das nicht, Herr Noser, weil wir überregulieren wollen, sondern weil nur eine Revision der Schweiz den Zugang zum EU-Markt sicherstellt.

In der EU sind als Folge der Finanzkrise die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Kollektivanlagen massiv verschärft worden. Dazu gehört unter anderem die EU-Richtlinie für Verwalter alternativer kollektiver Kapitalanlagen. Wenn sich die Schweiz den Zugang zum europäischen Fondsmarkt sichern will, vor allem auch den Vermögensverwaltern, muss sie eben nachziehen.

Mit dieser Vorlage muss also ein Zweifaches erreicht werden: Zum einen muss der Anlegerschutz verstärkt werden, und zum andern muss gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Das ist ein Spagat. Aus Sicht der SP kann ich nun nicht behaupten, dass dieser Spagat gelungen ist. Insbesondere der Ständerat hat die Vorlage massiv verschlechtert. Die SP hatte damals in der Vernehmlassung die Gesetzesänderung begrüsst, und einige Vorschläge von uns sind damals auch vom Bundesrat im Gesetzentwurf aufgenommen worden. Die WAK-SR hat unter dem Eindruck einer massiven Lobby dem Gesetz fast alle Zähne gezogen. Das Resultat der Lobbyarbeit war, dass das Gesetz weit hinter den Entwurf des Bundesrates zurückgefallen ist. Die Schweiz droht damit zu einem Magnet für zwielichtige Fondsverwalter zu werden. Das können wir nicht brauchen, das bringt uns einen massiven Reputationsschaden und auch Wettbewerbsnachteile.

Die WAK-NR hat nun diese Rückschritte teilweise korrigiert, und ich bitte die Bundespräsidentin, heute festzuhalten, wie ihre Einschätzung des Resultates der WAK-Beratungen ist: ob damit gesichert ist, dass wir mit den Regulierungen in der EU gleichziehen und ob damit die Wettbewerbsfähigkeit und der Zugang der Schweiz zum europäischen Fondsmarkt gesichert sind.

Für die SP steht bei dieser Beratung der Anlegerinnen- und Anlegerschutz im Vordergrund. Der Anlagemarkt ist für viele, für die meisten Leute ein Buch mit sieben Siegeln. Sie können deshalb auch einfach über den Tisch gezogen werden. Das zeigen auch die grossen Skandale mit den Betrügereien von Madoff und die fragwürdigen Geschäftspraktiken einer Schweizer Grossbank mit dem Verkauf von Lehman-Papieren. Auch in der Schweiz kamen Anleger und Anlegerinnen zu Schaden. Diese Lücken werden mit dem vorliegenden Gesetz nicht geschlossen, da es nur den Fondsmarkt regelt. Wir erwarten deshalb, Frau Bundespräsidentin, rasch den Erlass bzw. die Vorlage der Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz, das die Lücken schliessen muss. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie heute sagen können, wann mit dieser Vorlage zu rechnen ist.

Noch einige Hinweise zum Anlegerschutz, der jetzt im vorliegenden Gesetz geregelt werden muss: Die Aufsicht ist dabei zentral. Wir unterstützen es deshalb, dass mit dieser Revision alle Vermögensverwalter einer staatlichen [PAGE 1316] Aufsicht unterstellt werden sollen. Es müssten zudem alle Anlegerinnen und Anleger geschützt werden. Deshalb darf auch der Kreis der sogenannt qualifizierten Anlegerinnen und Anleger nicht zu weit gezogen werden, denn nicht alle, die unter dem geltenden Recht als qualifizierte Anlegerinnen und Anleger bezeichnet werden, sind dies tatsächlich auch.

Sehr positiv vermerken wir, dass die WAK-NR die Protokollierungspflicht ins Gesetz aufgenommen hat. Damit ist ein wichtiger Vorentscheid auch für das Finanzdienstleistungsgesetz getroffen worden. Wichtig ist für uns auch, dass die Rückschritte bei der Haftung der Depotbank von der WAK-NR korrigiert worden sind.

Wir sind für Eintreten auf die Vorlage. Wir erachten es als dringend, dass die Regulierungslücken geschlossen werden. Für uns ist absolut zentral, dass wir in Bezug auf die Vorlage des Bundesrates keine weiteren grossen Rückschritte mehr machen. Wir erwarten deshalb auch klare Aussagen von Ihnen, Frau Bundespräsidentin, zur Qualität des Entwurfes nach den Beratungen in der WAK-NR und danken Ihnen dafür.

preparatory:AB 133410 | Lexipedia | Lexipedia