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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-09-12

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12

Wortprotokoll

Wer einen Vermögensverwaltungsvertrag abschliesst, delegiert eigentlich die Kompetenz, sein Vermögen zu verwalten, an einen Dritten, an einen professionellen Vermögensverwalter. Dieser sollte doch qualifiziert sein, sodass er auch Fonds kaufen kann. Sonst haben wir die absurde Situation, die ich Ihnen eingangs geschildert habe: So ein Vermögensverwalter kann Ihnen Staatsanleihen von irgendwelchen EU-Krisenstaaten kaufen, er kann Ihnen spekulative Aktien kaufen, aber er darf dann keine Anlagefonds kaufen. Das ist doch ein Unsinn, wenn wir ihn genau dort einschränken, bei den Instrumenten, die eigentlich [PAGE 1328] dazu geeignet sind, eben auch kleinere Vermögen zu diversifizieren. Deshalb unterstützen wir selbstverständlich die Mehrheit.

Ich stelle bei der Variante des Bundesrates auch fest: Da nimmt sich der Bundesrat das Recht heraus, allenfalls noch die fachliche Qualifikation der Anleger zu überprüfen. Ja, will dann der Bundesrat wirklich die Diplome kontrollieren, oder will er Prüfungen der Bankkunden durchführen? Wie wird er dann die ausländischen Bankkunden prüfen? Das ist doch gar nicht durchführbar. Deshalb bin ich der Meinung, es kommt eigentlich vom gesunden Menschenverstand her gesehen gar nichts anderes infrage als die Version des Ständerates, die wir voll unterstützen.