preparatory:AB 133455
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Bei diesen Minderheitsanträgen geht es um Folgendes: In Artikel 15 Absatz 1 Litera e lautet die Frage, welche Dokumente bei ausländischen Anlagefonds, die an nichtqualifizierte Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden, generell von der Finma bewilligt werden müssen. In Artikel 120 geht es um die Frage, ob der Vertrieb ausländischer Anlagefonds in der Schweiz generell bewilligt werden muss oder nicht. Der Bundesrat hat nun vorgeschlagen, dass nur die Dokumente und der Vertrieb bewilligt werden müssen, die an nichtqualifizierte Anlegerinnen und Anleger erfolgen. Die Debatte darüber, was qualifizierte Anlegerinnen und Anleger sind, haben wir geführt. Mit unseren Anträgen haben wir leider verloren. Umso wichtiger ist es, dass wir hier jetzt die umfassende Bewilligungspflicht haben.
Ich bitte Sie, mit Artikel 15 Absatz 1 Litera e sicherzustellen, dass alle Dokumente, ob jetzt der Vertrieb an qualifizierte oder nichtqualifizierte Anlegerinnen und Anleger erfolgt, und dass der Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz generell von der Finma bewilligt werden müssen.
Ich möchte all die, die vorgeben - ich spreche hier vor allem auch an die Adresse der SVP-Fraktion -, sie würden die kleinen Leute und vielleicht auch den Mittelstand vertreten, daran erinnern, dass diese Schutzbestimmungen genau für diese Anlegerinnen und Anleger zentral sind. Ich bitte Sie deshalb, für einmal über Ihren Schatten zu springen und den Anträgen der Minderheit zu folgen, und zwar bei Artikel 15 wie auch bei Artikel 120.