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Bieri Peter · Ständerat · 2009-05-28

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-05-28

Wortprotokoll

Zum vorletzten Thema, zur Interessenbindung: Vermutlich sind die meisten von uns Radfahrer, haben ein Fahrrad zu Hause oder kennen zumindest jemanden, der ein Fahrrad hat.

Zur Sache: Herr Kollega Stähelin verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative die Abschaffung der Fahrradnummer. Wir haben den Initianten an unserer Sitzung vom 31. März 2009 angehört. Ich gehe davon aus, dass Herr Stähelin nochmals selbst begründen wird, was ihn dazu motiviert hat, diesen Vorstoss zu lancieren. Wie aus seiner schriftlichen Begründung hervorgeht, betrachtet Herr Stähelin die Fahrradnummer als einen "alten Zopf", der unnötigen administrativen Aufwand verursache, bei dem Kosten und Ertrag in einem sehr schlechten Verhältnis ständen, als einen Ausweis, der kaum kontrolliert werde und dessen integrierte Haftpflichtversicherung in den allermeisten Fällen zu einer Doppelversicherung führe, da in rund 90 Prozent der Fälle bereits eine Privathaftpflichtversicherung bestehe. Auch verweist der Initiant auf den Umstand, dass unsere Nachbarländer die Einrichtung der Fahrradnummer nicht kennten und ihre Bürger, wenn sie bei uns herumradelten, auch keine Versicherung besässen.

Wir haben in der KVF zu diesem Thema den Vizedirektor des Astra, Herrn Werner Jeger, angehört. Bevor ich jedoch seine Überlegungen wiedergebe, möchte ich Ihnen kurz aufzeigen, wie das heutige System funktioniert. Es könnte ja sein, dass Ihnen nicht bekannt ist, wie die jährliche Besorgung der Vignette vonstatten geht. Sie gehen in eine Verkaufsstelle - dies kann die Post, eine Versicherung oder sonst ein Verkaufsgeschäft sein - und besorgen sich die Anzahl Vignetten, die Sie zu Hause für Ihren Velopark brauchen. Zu Hause tragen Sie dann auf der linken Seite - und ich habe extra eine solche Vignette mitgenommen - die Velomarke, die Rahmennummer und die Farbe des Fahrrades, auf der rechten Seite oben den Namen des Eigentümers mit Adresse ein. Anschliessend kleben Sie den rechten Teil mit der Adresse sowie der Identifikationsnummer auf eine glatte, saubere und trockene Metallfläche. So steht es in der Anleitung. Damit sind die Identität des Eigentümers und die Versicherungsnummer auf dem Fahrrad überprüfbar. Der linke Teil der Vignette bleibt zu Hause. Damit kann jederzeit vom Fahrrad auf den Halter und umgekehrt geschlossen werden. Das ganze Prozedere wiederholt sich alle Jahre einmal. Sollten Sie dieser Verpflichtung in diesem Jahr noch nicht gefolgt sein, so haben Sie noch bis Ende Mai Zeit, dies nachzuholen. So viel zum praxisnahen Klärungsbedarf.

Zu ergänzen wäre, dass auf der Rückseite des linken Klebers, der zu Hause bleibt, vermerkt ist, dass der Benützer des Fahrrades bei einem von ihm verursachten Schaden, bei dem mit Haftpflichtansprüchen gerechnet werden muss, unverzüglich die untenstehende Versicherung zu benachrichtigen habe. Damit ist auch gesagt, worum es geht. Es geht einerseits um die Identifizierung des Fahrrades und andererseits, und dies in erster Linie, um die Haftpflichtversicherung, die hier mitenthalten ist. Sie deckt seit dem Jahr 2005 eine Schadensumme bis zu 2 Millionen Franken ab.

Das Positive am heutigen System besteht sicher darin, dass es erstens funktioniert, zweitens seinen Zweck erfüllt - das heisst, der Geschädigte bekommt seinen Schaden gedeckt - und dass drittens der Radfahrer kein Risiko eingeht, den verursachten Schaden aus seinem Vermögen zahlen zu müssen. Die Regelung entspricht zu 100 Prozent dem Verursacherprinzip; das heisst, die Versicherungsdeckung wird von den Radfahrern geleistet, es gibt keine Querfinanzierung. Da mehrere Versicherungsanbieter Policen anbieten, herrscht in diesem Bereich auch Wettbewerb. So variieren die Kosten bei gleichen Leistungen im Schnitt etwa um 5 Franken, mit einer Spannweite von 4 bis gegen 10 Franken. Es wird mit einem Verwaltungsaufwand von etwa 20 Prozent gerechnet. In unserer Kommission wurde uns gesagt, dass die Einnahmen aus den Policen rund 20 Millionen Franken pro Jahr ausmachen. Zur Schadensumme konnten uns keine verlässlichen Zahlen genannt werden.

Man muss wissen, dass gewisse kleinmotorisierte Fahrzeuge wie etwa Mofas, kleine Fahrzeuge in Industrie und [PAGE 401] Landwirtschaft sowie Invalidenfahrstühle auch über diese Versicherung laufen. Bei einer Änderung müsste über die Haftpflichtversicherung dieser langsamen Motorfahrzeuge neu befunden werden. Es wäre eine Lösung zu suchen, entweder dort das Vignettensystem zu belassen oder diese Fahrzeuge dem ordentlichen, jedoch aufwendigeren Motorfahrzeug-Zulassungssystem zu unterstellen. Man muss auch wissen, dass Haftpflichtschäden, die durch nichtversicherte Fahrräder verursacht werden, durch einen Garantiefonds gedeckt werden, wobei im Schadenfall der Garantiefonds Regress auf den verursachenden Radfahrer, in der Regel der Eigentümer und Besitzer, nimmt.

In unserer Kommission gaben vor allem die rund 10 Prozent der Radfahrer zu reden, die über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Bei einem Wegfall der obligatorischen Vignette haften diese Personen für verursachte Schäden mit ihrem eigenen Vermögen, da sie weder eine Haftpflichtversicherung haben noch ein Garantiefonds dafür besteht. Wenn beim Radfahrer nichts zu holen ist, bezahlt der Geschädigte seinen Schaden selber. Dies war denn auch der Hauptgrund dafür, dass eine Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beim heutigen, verursachergerechten und ordentlich und gut funktionierenden System bleiben wollte. Im Gegensatz zum Initianten sind wir der Meinung, dass wir hier nicht etwas vereinfachen, sondern eine Lücke schaffen würden. Der Initiant und die Minderheit Ihrer Kommission teilen diese Meinung nicht, weshalb wir in unserer sonst eher einvernehmlich arbeitenden Kommission für einmal mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen etwas geteilt blieben.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben.