Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2009-05-28
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-28
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit der Kommission empfehle ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Fetz Folge zu geben.
Wir sind mit der Kommissionsmehrheit völlig einig: Wir sind ein Milizparlament, es braucht in den Kommissionen ausgewiesene Expertinnen und Experten; das ist richtig und nötig. Es braucht das Fachwissen, das jeder und jede Gewählte aus seinen Tätigkeiten mitbringt. Wir brauchen auch einen direkten Kontakt zu den verschiedenen Berufsgruppen. Das - auch da sind wir alle einig - ist die Stärke eines Milizparlamentes.
Die Minderheit der Kommission ist aber auch überzeugt, dass es für diese Einflussnahme aus demokratischen Gründen Grenzen gibt. Grenzen gibt es, wenn ein von aussen formulierter Verfassungstext ohne Vernehmlassung, ohne demokratische Mitwirkung Milliarden von Steuergeldern verschiebt, wie das im letzten Jahr beim Gesundheitsverfassungsartikel, der ja dann auch von der Bevölkerung klar abgelehnt worden ist, der Fall war. Grenzen gibt es auch, wenn von aussen einseitig formulierte Gesetzesänderungen während der Debatte in eine Vorlage eingebracht werden, die verschiedene, zum Teil schon verabschiedete Revisionen wieder infrage stellen und schliesslich das Ganze, wie hier im Rat bei der Vertragsfreiheitsdebatte geschehen, zum Scheitern bringen. Grenzen gibt es aber auch, wenn man den Bedürfnissen der gesamten Bevölkerung nicht mehr gerecht werden kann.
Wir haben die Interessenkonflikte bisher immer mit Unvereinbarkeitsregeln bekämpft, also präventiv. Damit schliessen wir aber auch die direkte fachliche Beziehung aus. Das will die Kommissionsminderheit ganz konkret nicht. Sie will das Wissen in den Debatten nutzen können, aber bei den Entscheiden eine gewisse Verhältnismässigkeit garantieren.
Die SPK-SR hat in ihrer Beratung klar gesehen, dass wir in vielen Kommissionen Interessenvertretungen haben. In der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit haben wir aber mit sechs von dreizehn Mandatären, die Vertreter von Krankenversicherungen sind, diese sehr starke Interessenvertretung, die immer wieder zu Diskussionen führt. Diese Vertretung wird auch in den Revisionen klar sichtbar. Ich erinnere Sie daran: Bei der Finanzierung der Pflege haben wir am Schluss die Kosten für die Krankenversicherungen plafoniert. Es ist klar, dass Lohnanpassungen an die Teuerung unausweichlich sind, und das müssen dann die Kantone berappen. Das hat die Kommission des Ständerates, also ausgerechnet die Vertretung der Kantone, in die Revision eingebracht. Es ist für uns alle auch klar: Die Revision der Invalidenversicherung wäre anders herausgekommen, wenn sechs von dreizehn Mitgliedern der Kommission einem Behindertenverband angehört hätten.
Diese Initiative fordert den Ausstand der Vertreter der Krankenversicherer bei Geschäften, die die obligatorische Krankenversicherung betreffen. Die Kommission ging der Frage nach, ob man bei Folgegeben die Ausstandspflicht nicht auch auf andere Interessengruppen ausdehnen müsste - der Kommissionspräsident hat es gesagt -: auf die Bauern, auf die Verantwortlichen für die zweite Säule, auf Vertreter der Elektrizitätswirtschaft oder des öffentlichen Verkehrs. Sie alle nehmen, wie die Krankenversicherer, staatliche Aufgaben wahr, bei denen der Bund die Gesetzgebung macht, aber keine beherrschende Stellung einnimmt. Die Krankenkassen nehmen aber noch ganz spezifisch eine andere, zusätzliche Stellung ein. Es sind hier nämlich drei Voraussetzungen erfüllt: Alle Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, sich einer Kasse anzuschliessen. Bei der zweiten Säule sind es nur die Arbeitnehmenden ab einem bestimmten Einkommen; das ist ein ganz anderer Fall. Das unterscheidet die Krankenversicherung von anderen Versicherungen. Die Krankenkassen haben anders als andere Versicherungen eine Verfügungskompetenz, was in der zweiten Säule auch nicht der Fall ist. Es geht um eine teilweise hoheitliche Aufgabe.
Die Mitglieder der Kommissionsminderheit sind sich einig, dass mit dieser Initiative ein Problem angesprochen wird, das mehr und mehr schmerzt. Über die Lösung und über den Weg auf diese zu sind wir uns aber nicht ganz einig. Es gibt nämlich verschiedene Möglichkeiten, wie das der Sprecher der Mehrheit der Kommission gesagt hat. Es könnte eine Ausstandsregel formuliert werden, wie sie konkret im Titel der Initiative gefordert wird und wie sie auch viele Kantone kennen. Die Ausstandspflicht wäre aber ein Novum im schweizerischen Parlamentsrecht. Das ist uns bewusst. Ein Teil der Minderheit sähe eher eine Regelung über eine Ergänzung im Parlamentsgesetz bezüglich der Bestellung der Kommissionen, wonach bereits bei der Zusammensetzung einer Kommission eine ausgewogene Interessenvertretung angestrebt werden sollte.
Wir sind in der ersten Phase der Beratung der Initiative. Das lässt uns genügend Raum, diese Fragen zu klären und sie noch einmal anzuschauen. Deshalb bitte ich Sie, dieser [PAGE 392] Initiative Folge zu geben, damit wir das Problem, das uns jetzt schon seit Langem beschäftigt, einmal sauber angehen können.