Schwaller Urs · Ständerat · 2009-05-28
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-28
Wortprotokoll
Mit ihrer parlamentarischen Initiative zielt Kollegin Fetz insbesondere auf Parlamentarier ab, die in den geschäftsleitenden Organen - ich habe das so interpretiert: in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat - einer Krankenkasse Einsitz haben. In der Begründung für die Notwendigkeit einer Ausstandspflicht wird auch gesagt - wir haben es wieder gehört -, dass in der SGK des Ständerates die Dichte der Kassenmandatäre unterdessen auf ein Mass angestiegen sei, das in der Öffentlichkeit kaum mehr verstanden werde. Ähnliche Aussagen konnte man in den letzten Tagen gerade auch im Zusammenhang mit dem Schwarz-Peter-Spiel der Schuldzuweisung für die Prämienerhöhungen lesen, die ja eigentlich bloss die Ausgaben im 60-Milliarden-Franken-Gesundheitsmarkt abbilden.
Wie sieht aber die Wirklichkeit aus? Ich habe mir gestern noch einmal das Register der Interessenbindungen angesehen und mich vor allem gefragt, wer denn tatsächlich in der Geschäftsleitung sei und wer von dieser Ausstandspflicht betroffen sein würde. Gemäss dem heutigen Stand sind von den dreizehn Mitgliedern heute deren drei in geschäftsleitenden Organen von Krankenkassen vertreten, die direkt betroffen wären. Ich meine, die Liste richtig gelesen zu haben; es ist ja nicht jede Mitgliedschaft gemeint, sondern vor allem die Geschäftsleitung. Daneben sind aber mindestens sechs bzw. sieben Kommissionsmitglieder im Bereich von Spitälern direkt engagiert. Es gibt dann noch weitere Leistungserbringer, die vertreten sind; sie umfassen zum Teil Tausende von Mitgliedern. In Berichten, die wir erhalten haben, war von vier Mitgliedern aus dem Spitalbereich, zwei aus Kliniken und sechs aus Verbänden im Sozialbereich die Rede.
Was ich damit sagen will, ist, dass die von Frau Fetz vorgeschlagene Regulierung, die allein auf die Krankenkassen bezogen ist, ihren Zweck verfehlen würde. Wenn schon, müsste man eine generelle Ausstandsregel für alle Fälle formulieren, in denen ein Parlamentarier im Verwaltungsrat oder in der Leitung einer Unternehmung ist, welche durch ein Sachgeschäft - gleich, in welcher Kommission - betroffen ist. Dass dies in einem Milizparlament wie dem unsrigen nicht praktikabel ist und vor allem auch zum Verlust von Fachwissen führen würde, bedarf keiner langen Ausführungen. Ein jeder mag sich im Übrigen für seine Person jeweils die entsprechende Frage gerade auch für die Kommissionen, denen er angehört, stellen.
Ich glaube auch, dass eine solche Ausstandsregel letztlich das Gegenteil erreichen wird. Ich erkläre mich kurz: Wenn heute jemand in einem Verwaltungsrat oder in einem Stiftungsrat ist, hat er dies auch als Interessenbindung direkt zu deklarieren; mindestens müsste er es direkt deklarieren, wenn er solchen geschäftsleitenden Organen angehört. Nicht zu deklarieren sind persönliche Bande, aber vor allem auch Mandate als Treuhänder, als Rechtsanwalt oder Mandate in den Bereichen Strategie, Vermögensanlage, Gesundheitsberatung usw. Es braucht keine speziellen Kenntnisse, um zu schliessen, dass dann eine strikte Ausstandsregel ihr Ziel verfehlen würde. Ich bin überzeugt, dass bei deren Durchsetzung die Diskussionen nicht mehr im Parlament, sondern vor den Türen der Kommissionen geführt würden.
Aus diesem Grund werde ich die parlamentarische Initiative ablehnen und lade Sie ein, dasselbe zu tun.