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Freitag Pankraz · Ständerat · 2009-05-28

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-28

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Freysinger mit dem Titel "Finanzielle Auswirkung von Interessenbindungen" verlangt eine Änderung von Absatz 1 von Artikel 11 des Parlamentsgesetzes, "Offenlegungspflichten", welcher folgendermassen lautet - ich kürze die Details etwas ab, finde aber, es ist wichtig, dass man den Zusammenhang sieht -: "Beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Ratsmitglied das Büro schriftlich über seine: a. beruflichen Tätigkeiten; b. Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts; c. Beratungs- oder Expertentätigkeiten für Bundesstellen; d. dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen; e. Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes." Gemäss der Initiative soll neu noch ein Buchstabe f hinzugefügt werden mit dem Wortlaut: "f. jährlichen Einkünfte aus jeder seiner Interessenbindungen." Jedes Ratsmitglied soll das Büro also auch über die jährlichen Einkünfte aus jeder seiner Interessenbindungen unterrichten. Die Idee dahinter ist, dass die Transparenz erhöht wird, wenn zu den Interessenbindungen der Abgeordneten auch die entsprechenden Einkünfte öffentlich gemacht werden.

Nachdem der Nationalrat der Initiative im März dieses Jahres Folge gegeben hat, beantragt Ihnen Ihre SPK, welche am 26. März bei ordentlich gelichteten Reihen dieses Traktandum zum zweiten Mal behandelte, mit 4 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat nicht zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben. Zu den Erwägungen der Kommission möchte ich vorweg festhalten, dass die Tatsache, dass wir Milizparlamentarierinnen und Milizparlamentarier sind, von niemandem bestritten oder anders gewünscht wurde. Damit verbunden sind naturgemäss Tätigkeiten ausserhalb des Parlamentsmandates.

Die Minderheit möchte der Initiative Folge geben, weil Transparenz in finanzieller Hinsicht nicht nur von der Privatwirtschaft gefordert werden soll, sondern auch vom Parlament. Transparenz bezüglich privater Tätigkeiten und deren finanzieller Bedeutung für das einzelne Ratsmitglied würden das Vertrauen der Gesellschaft ins Parlament erhöhen, wurde argumentiert.

Die Mehrheit der Kommission kommt dagegen zum Schluss, dass die Offenlegung der Einkünfte schwierige Vollzugsprobleme aufwirft und zu Ungleichbehandlungen führt. Es ist zu beachten, dass die Formulierung im Rahmen von Absatz 1 von Artikel 11, "Offenlegungspflichten" - ich habe ihn zitiert -, welcher mit Buchstabe a, "beruflichen Tätigkeiten", beginnt und neu mit Buchstabe f, "jährlichen Einkünften aus jeder seiner Interessenbindungen", aufhören würde, eben sehr weit geht. So hat denn auch der Sprecher der nationalrätlichen Kommission klar gesagt, dass die Offenlegungspflicht sowohl die Einkünfte aus der beruflichen wie auch der übrigen Tätigkeit umfasst. Ist es sinnvoll, dass ein Selbstständigerwerbender die Einkünfte aus seinem eigenen Unternehmen, zu dem er sicher eine Interessenbindung hat, deklarieren muss, allenfalls vor den Augen seiner direkten Konkurrenten? Was passiert mit Einkünften, die unter ein Berufsgeheimnis fallen, in Fällen, bei denen private Interessen Dritter tangiert sind und die entsprechende Angabe gemäss Strafgesetzbuch verboten ist? Wenn aber gar nicht sämtliche Einkünfte angegeben werden können, wo liegt dann genau die Grenze zwischen dem, was zu deklarieren ist, und dem, was nicht offengelegt werden kann beziehungsweise nicht offengelegt werden muss?

Eine weitere Frage ist, ob die Höhe der Entschädigung zu wichtigen Erkenntnissen führt. Eine Abgeltung von zum [PAGE 389] Beispiel 40 000 Franken bedeutet kaum, dass meine Interessenbindung doppelt so stark ist, wie wenn ich nur 20 000 Franken erhalten würde. Das führt zum Schluss, dass die Transparenz weiterhin durch die Offenlegung der Interessenbindung gemäss geltendem Parlamentsgesetz und mit einer entsprechenden Praxis zu gewährleisten ist. Vielleicht kann die praktische Handhabung der Offenlegung noch konsequenter durchgeführt werden. Ich würde das unterstützen.

Der Trend in der Wirtschaft geht zudem bei Mandaten auch in Richtung einer zunehmenden Offenlegung, und wir finden, das sei der richtige Weg. Ich erwähne ein persönliches Beispiel: Was ich als Verwaltungsrat der Axpo Holding AG im vergangenen Jahr verdient habe, können Sie im letzten Geschäftsbericht nachlesen. Nebenbei gesagt steht da auch sonst viel Interessantes und eventuell wenig Bekanntes drin.

Ich fasse zusammen: Die Initiative verspricht etwas, was so nicht einzulösen ist. Sie lässt zu viele Fragen offen und ist nicht ausgewogen umzusetzen. Im Namen der Mehrheit Ihrer SPK beantrage ich deshalb, dem Beschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen und der Initiative keine Folge zu geben.

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