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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16

Wortprotokoll

Ich glaube, dass diese Art der Verteidigung, diese Art des Vortrags bedingt, dass ich aus Sicht der Kommission etwas sage. Dieser Vortrag argumentiert ja nicht mit 35 oder 40 Prozent, sondern mit einer krassen Benachteiligung des Kantons Zürich; das kommt hier emotional herüber. Da habe ich schon meine Mühe damit. Ich muss Ihnen immerhin sagen: Wir behandeln heute ein Engpassbeseitigungs- und ein Agglomerationsprogramm im Wert von über 2,5 Milliarden Franken. Bei den Agglomerationsprogrammen gehen über 25 Prozent, bei der Engpassbeseitigung über 50 Prozent in den Kanton Zürich; etwa die Hälfte unseres Gesamtkredites fliesst also in den Kanton Zürich. Da wäre ich etwas vorsichtig, einfach von Benachteiligungen zu sprechen.

Aber man muss diese Empfindung der Benachteiligung natürlich ernst nehmen. Ich habe beim Eintreten darauf hingewiesen, dass wir eine Datenlage aufarbeiten, sodass wir wirklich sagen können, wer von Verkehrsinvestitionen profitiert und wer nicht profitiert und ob wir diese Ungleichgewichte haben oder nicht. Man kann diese Frage nicht [PAGE 687] beantworten, indem man einfach immer wieder die Durchmesserlinie bemüht; da könnte man auch andere Statistiken machen. Diese Benachteiligung ist aber eine Frage, die wir aufarbeiten, die wir im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung diskutieren. Ich persönlich habe auch ein Gefühl, nämlich dass dem nicht so ist. Aber das müssen wir datenmässig vorerst aufarbeiten.

Nun komme ich zum konkreten Antrag. Ich bitte Sie, die Liste dieser Agglomerationsprogramme zur Hand zu nehmen. Sie sehen dort auf Seite 2 der Fahne die unterschiedlichen Beitragssätze, welche sich aufgrund einer einheitlichen Bewertung ergeben. Man hat Kriterien festgelegt, zu jedem dieser Punkte liegt ein zwanzigseitiger Bericht vor; man hat also alle diese Projekte gleich bewertet. Lugano: 30 Prozent. Ich kann das nicht nachvollziehen, habe mich aber vergewissert, dass man nicht ungleich bewertet hat. Es gibt andere Kantone, in welchen der Beitragssatz 35 Prozent beträgt: Thurgau oder Bern. In Zürich gibt es zwei Projekte, dringliche Projekte, für welche ein Beitragssatz von 50 Prozent gesetzt worden ist. Es gibt kein anderes Projekt - das können Sie aus dieser Liste ersehen -, das mit 50 Prozent gewichtet worden wäre; dann gibt es noch dieses Programm, das mit 35 Prozent bewertet worden ist. Wir diskutieren nun darüber, ob diese 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden sollen.

Die dringlichen Projekte und das Programm ergeben gewichtet für den Kanton Zürich einen Beitragssatz von über 45 Prozent. Das ist der höchste Satz. Ich gehe davon aus, dass diese Beurteilungen korrekt gemacht worden sind. Ich finde es deshalb nicht gerechtfertigt, dass man jetzt hier so argumentiert. Man kann argumentieren, dass man aus diesem oder jenem Grunde mehr wolle, könnte man darüber entscheiden. Ich möchte Sie aber doch bitten, hier jetzt nicht dieses Konzept über den Haufen zu werfen. Ich gehe nämlich davon aus, dass man eigentlich für fast jedes dieser Projekte berechtigterweise den Satz kritisieren könnte. Ich muss Ihnen auch sagen, dass die Kantone all jene Projekte, die nicht auf dieser A-Liste sind und irgendwann erst realisiert werden können, sehr wohl auch das Recht hätten, hier zu reklamieren.

Ich bitte Sie also im Namen der Kommission, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

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