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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2010-06-16

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-16

Wortprotokoll

Ich weiss, dass ich mit diesem Minderheitsantrag nicht eitel Freude wecke. Ich habe aber schon in der Kommission gesagt: Für mich ist es einfach wichtig, dass die Stimme des Kantons Zürich in diesem Punkt auch hier im Rat gehört wird.

Die Zürcher Regierung hat schon im Jahr 2009 zum Beitragssatz Stellung genommen. Für den Kanton Zürich ist die Reduktion auf 35 Prozent nicht nachvollziehbar. Die Regierung hat auch schon schriftlich nachdrücklich darum ersucht, diesen Beitragssatz auf 40 Prozent anzuheben, wie das bei wichtigen Agglomerationsprogrammen in anderen Kantonen in unserem Land auch der Fall ist. Mit dem niedrigeren Beitragssatz trägt der Bund den grossen Vorleistungen des Kantons Zürich und den grossen Anstrengungen zur Siedlungsverdichtung in keiner Weise Rechnung. Es ist unverständlich, weshalb der Bund die Potenziale der Agglomeration Zürich derart niedrig einschätzt. Ein Vergleich etwa mit den Agglomerationen Genf, Lausanne-Morges oder Basel zeigt, dass diese durchwegs von einem höheren Beitragssatz von 40 Prozent profitieren können.

Der niedrigere Beitragssatz wirkt sich insbesondere bei den Projekten der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich mit einem Gesamtvolumen von rund 160 Millionen Franken signifikant aus. Mit dem Beitragssatz von 35 Prozent weicht der Bundesrat im Übrigen von der Vereinbarung des BAV und des ARE mit dem Kanton Zürich vom September 2008 über die Finanzierung der Durchmesserlinie ab. Dieser Vertrag sieht für die Projekte der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich einen Beitragssatz von 40 Prozent vor.

Die Haltung des Bundes ist für den Kanton Zürich inakzeptabel, weil der Kanton Zürich gemäss der genannten Vereinbarung den Anteil des Bundes aus dem Infrastrukturfonds an der Durchmesserlinie im Umfang von 455 Millionen Franken unter Inkaufnahme einer beträchtlichen Zinslast von rund 50 Millionen Franken bereits vorfinanziert hat. Den Nutzen dieser Vorfinanzierung hat nicht zuletzt der Bund. Die Durchmesserlinie ist das Kernstück der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) und damit von zentraler Bedeutung für den weiteren Ausbau des Fernverkehrs in der ganzen Schweiz.

Aus der Optik des Kantons Zürich ist der Nutzen des Agglomerationsprogramms klar unterbewertet worden. Die Auswertung der Pendlerstatistik zeigt, dass der Kanton Zürich mit seinen grossen Anstrengungen beim Modalsplit einen schweizweit einzigartigen Trend zugunsten des öffentlichen Verkehrs erreicht hat. Der Kanton Zürich setzt auf den öffentlichen Verkehr und investiert entsprechend in die Schieneninfrastruktur. Gleichzeitig wird die Entwicklung nach innen ganz gezielt unterstützt. Die Aufwendungen sind hoch, die Wirkung ist es ebenfalls. Im Kanton Zürich hat eine Trendumkehr stattgefunden; der öffentliche Verkehr hat Anteile zurückgewonnen. Die Auswertung der Pendlerströme zeigt, dass der Kanton Zürich positiv vom gesamtschweizerischen Trend abweicht. Die im Agglomerationsprogramm enthaltenen Massnahmen stehen in einer konsequenten Fortsetzung dieser Politik.

Der Quervergleich mit den anderen grossen Agglomerationen, zum Beispiel mit Genf, Lausanne-Morges oder Basel, zeigt, ich habe es schon erwähnt, dass diese durchwegs vom höheren Beitragssatz von 40 Prozent profitieren. Es ist unverständlich, weshalb der Bund die Potenziale der Agglomeration Zürich derart niedrig einschätzt, d. h. die Vorleistungen zu wenig honoriert und die Programmwirkung zu niedrig einschätzt. Der Kanton Zürich hat sich auch über seine Grenzen hinweg an den Agglomerationsprogrammen Obersee und Schaffhausen beteiligt, und das Projekt im Limmattal wurde in Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm Aargau-Ost erarbeitet.

Am Montag letzter Woche wurde im Kantonsrat über das Verhältnis des Kantons Zürich zum Bund und zu den übrigen Kantonen diskutiert. Unter anderem wurde eine Interpellation diskutiert, welche den grossen Unmut der Zürcher Bevölkerung zum Ausdruck bringt. Thematisiert wurde die entgegen ganz klar anderslautenden Vereinbarungen geringere finanzielle Beteiligung des Bundes an der 4. Teilergänzung der S-Bahn. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob der Kanton Zürich als grösster Zahler im System des nationalen Finanzausgleichs die wichtige finanzielle Unterstützung für seine Infrastrukturen nicht stärker einfordern müsste. Die Regierung hat in dieser Debatte festgehalten, dass der Kanton Zürich mit guten Gründen einen Beitragssatz von 40 Prozent für realistisch gehalten habe und von diesem Beitragssatz habe ausgehen können, zumal er dem Bund bei der Vorfinanzierung und der sogenannten Drittelslösung massgeblich entgegengekommen sei. In der Vereinbarung wurde deshalb die Annahme getroffen, dass sich der Beitragssatz auf 40 Prozent einpendeln werde.

Wenn das Vertrauen der Zürcher Bevölkerung, das Vertrauen auch der Kantonsrätinnen und Kantonsräte in Bezug auf solche Versprechen, auf solche Vereinbarungen, enttäuscht wird, indem dann 5 Prozent weniger festgelegt werden, führt das zu einer politischen Belastung. Es ist mir einfach wichtig, dass das dem Bund und auch Ihnen bewusst ist. Der Kanton Zürich lässt sich nicht einfach so abspeisen. Vereinbarungen, die einmal getroffen wurden, Versprechen, die abgegeben wurden, gilt es auch einzuhalten. Wenn im Zürcher Kantonsrat zunehmend Stimmen lautwerden, die erklären, dass man für die entgangene Unterstützung, die einmal versprochen wurde, doch NFA-Zahlungen beiziehen könne, dann ist auf der einen Seite allen klar, dass das rechtlich nicht geht - ich würde auch nicht dafür plädieren -, doch es zeigt auf der anderen Seite, dass der Unmut im Kanton Zürich wächst, wenn auf seine Bedürfnisse, auf seine legitimen Bedürfnisse nachher so geantwortet wird.

Aus diesem Grund habe ich in der Kommission gesagt, dass ich diesen Minderheitsantrag ins Plenum tragen will, weil es notwendig ist, dass die Stimme des Kantons Zürich wirklich auch im Amtlichen Bulletin enthalten ist.