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preparatory:AB 133600

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich festhalten, dass wir bei den Absätzen 2 und 3 keine Differenzen haben. Der Nationalrat hat diese Absätze gestrichen, und die Kommission stimmt diesen Beschlüssen zu. Da haben wir auch mit Herrn Niederberger keine Differenzen.

Bei Absatz 1 haben wir eine gute Formulierung des Bundesrates auf dem Tisch, die aber kritisiert wird, weil im Vollzug Probleme entstehen, und zwar Probleme in Richtung Überregulierung. Der Nationalrat hat dann versucht, diese Bestimmung zu ändern und das auch zum Ausdruck zu bringen. Auch die Kritik vonseiten des Antragstellers zeigt, dass Bedenken bestehen, dass man hier viel zu weit geht.

Wir haben diese Frage in der Kommission diskutiert. Wir bekamen vonseiten des Bazl-Chefs die Auskunft, dass man bestrebt sei masszuhalten. Wir haben das zur Kenntnis genommen, das erschien uns glaubhaft, und sind dann deshalb dem Bundesrat gefolgt.

Ich möchte Sie aber darauf hinweisen: Wenn Sie jetzt aus Protest gegen die Überregulierung die Formulierung des Nationalrates wählen, ist das ein unglücklicher Weg. Denn die Formulierung des Nationalrates ist unsinnig; Sie können nicht in einem Gesetz schreiben, von internationalen Standards könne man nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen, von internationalen Standards könne man also abweichen, wobei man sich an die internationalen Vorschriften zu halten habe. Das ist keine gute Formulierung.

Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, jetzt der Kommission zu folgen. Wir teilen die Bedenken, die hier geäussert wurden. Vielleicht findet der Nationalrat dann eine bessere Formulierung, vielleicht kann der Nationalrat dem Bundesrat folgen. Wenn Sie jetzt diesem Antrag Niederberger zustimmen, haben wir keine Differenz mehr. Es wäre unglücklich, wenn wir die Formulierung gemäss Nationalrat im Gesetz hätten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission und somit dem Bundesrat zu folgen.

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