Bieri Peter · Ständerat · 2010-09-13
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-13
Wortprotokoll
Ich war in den Jahren 1996 und 1997 Mitglied in der damaligen Subkommission der SiK, welche die bundesrätliche Vorlage zum neuen Waffengesetz im Detail studierte und entsprechende Vorschläge zuhanden der Kommission machte. Diese Vorschläge fanden dann auch in den Räten Zustimmung; unterdessen sind aufgrund der Erfahrungen und vor allem infolge des Schengen-Beitritts einige gewichtige Anpassungen vorgenommen worden. Die Arbeit der damaligen Subkommission unter dem Vorsitz unseres früheren Kollegen Kaspar Rhyner war keine einfache Aufgabe, gingen doch die Interessen schon damals diametral auseinander. Dass die damalige Lösung und das heutige Waffengesetz nicht so schlecht sind, ergibt sich aus der Feststellung, dass der neue Verfassungstext, wie ihn die Initianten vorschlagen, im ersten Satz von Absatz 1 mit dem heutigen Verfassungstext identisch ist - Artikel 107 - und der zweite Satz der Initiative beinahe mit Artikel 1 Absatz 2 des Waffengesetzes identisch ist.
Weitere Forderungen der Initiative greifen Dinge auf, die bereits heute im Waffengesetz geregelt sind, so etwa Absatz 3, die Regelung für die besonders gefährlichen Waffen, wie es etwa Seriefeuerwaffen sind. Das ist heute im 2. Abschnitt des Waffengesetzes bereits geregelt, und zwar so, dass gewisse besonders gefährliche Waffen nur ausnahmsweise dort zulässig sind, wo dies allenfalls sinnvoll ist.
Als wir das Gesetz in den Jahren 1996 und 1997 im Parlament beraten haben, sind wir von der Prämisse ausgegangen, dass der Waffenbesitz unter Einschränkungen und Vorgaben erlaubt bleiben sollte, zumal wir damals den umgekehrten Ansatz, Waffen nur auf Bewilligung hin zu erlauben, als schwer umsetzbar betrachteten und von der These ausgingen, dass der Bürger und die Bürgerin damit korrekt umzugehen wüssten. Die Feststellung, dass das Schützenwesen in unserem Land nach wie vor einen hohen Stellenwert besitzt, kann man nüchtern bejahen, ohne deshalb als Waffenfreak hingestellt zu werden.
Was nun diese Initiative will, ist eine Art Umkehr der Prämisse, die heute gilt, dass nämlich erlaubt ist, was nicht verboten ist. Die Initiative verfolgt den Grundsatz, dass nur erlaubt ist, was im Gesetz explizit als erlaubt definiert ist. In der bundesrätlichen Botschaft, von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der Kommission, aber auch in der SiK selber - dort nehme ich Bezug auf die angehörten Vertreter der Kantonsregierungen und der Polizeikommandanten - wurde dargelegt, wie schwierig eine solche Gesetzesauslegung dereinst sein könnte. Wie etwa wären die Teilnehmer eines Eidgenössischen Feldschiessens zu benennen, die alljährlich an diesem Anlass teilnehmen, aber nicht eigentliche Sportschützen sind? Auch der Begriff des Waffensammelns ist derart interpretationsbedürftig, dass er in der Auslegung alle Möglichkeiten offenlässt, um willentlich Waffen zu missbrauchen.
Wenn man das Umfeld der Initiative betrachtet, so stellt man fest, dass es den Initianten vor allem auch darum geht, die Heimabgabe der Armeewaffe und die Überlassung der persönlichen Waffe nach der Entlassung aus der Wehrpflicht zu verbieten. Ich glaube nicht, dass damit grundsätzlich die Leistungsfähigkeit der Armee auf eine unerträgliche Art geschwächt würde. Hingegen ist es nicht von der Hand zu weisen, dass damit auch eine Art Misstrauen gegenüber den Wehrpflichtigen zum Ausdruck kommt und, was den Wegfall der obligatorischen Schiesspflicht und der Waffenabgabe nach der Entlassung aus der Wehrpflicht betrifft, dass das Vereinsschützenwesen arg geschwächt würde. Das ist einfach auch ehrlicherweise zuzugeben.
Schlussendlich darf auch darauf hingewiesen werden, dass Bundesrat und Parlament im Bereich der Militärgesetzgebung in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen [PAGE 761] getätigt haben, wobei gerade von der Möglichkeit der freiwilligen Einlagerung der Armeewaffe offensichtlich nur wenig Gebrauch gemacht wird. Offensichtlich betrachten unsere Armeeangehörigen dies als nicht unbedingt notwendig, weil sie davon ausgehen, dass sie ihre persönliche Waffe zu Hause sicher aufbewahren können.
Ich komme zum Schluss. In der vorberatenden Kommission haben sowohl die Vertreter der Kantone als auch der Polizeikommandant des Kantons Neuenburg zum Ausdruck gebracht, dass der Stand des heutigen Waffengesetzes genügend sei und dass mit der Annahme dieser Initiative nur neue Probleme geschaffen würden. Ich meine, wir sollten bei der heutigen Regelung mit dem bestehenden Artikel 107 der Bundesverfassung bleiben und das aktuelle Waffengesetz weiterhin dort weiterentwickeln, wo wir es als notwendig betrachten.
In diesem Sinne können wir diese Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen.