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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-13

Wortprotokoll

Es stellt sich hier einfach die Frage, wer für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zuständig sein soll, die im Wesentlichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung betreffen. Es stellt sich also die Frage, wo man das ansiedeln soll.

Es sind vor allem technische Fragen, die bei der Ausführung auftreten - die Aufzeichnung, die Aufbewahrung von Daten -, und technische Fragen sind typischerweise auf Verordnungsstufe beim Bundesrat anzusiedeln. Es ist denn auch so, dass das Verordnungsrecht der Bundesversammlung sehr selten zum Tragen kommt. Wir haben heute weniger als zwanzig solche Verordnungen, und es sind an sich nur Verordnungen, welche die Bundesversammlung selbst, also ihre Personalressourcen, ihren Betrieb, betreffen. In diesen Fällen rechtfertigt es sich, dass dies bei der Bundesversammlung angesiedelt ist. Dann gibt es noch so gewisse Ausnahmen, politisch heikle Sonderfragen wie beispielsweise der Blutalkoholgrenzwert im Strassenverkehr; das ist auch eine Verordnung der Bundesversammlung. Im Übrigen hat man die Verordnungskompetenz für solche Fragen aber beim Bundesrat angesiedelt.

Wenn Sie der Auffassung des Bundesrates folgten und es Ihnen als gerechtfertigt erscheinen würde, dass der Bundesrat diese Verordnungen erlässt, würden wir sie den Kommissionen selbstverständlich vorlegen und mit ihnen auch diskutieren; das habe ich auch bereits so angekündigt. Es ist ja auch uns ein Anliegen, dass Sie mit einbezogen werden, weil Sie zu einem kleinen Teil auch mitbetroffen sind.