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Stadler Markus · Ständerat · 2013-03-07

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-03-07

Wortprotokoll

Ich sage letztlich Ja zu diesem Vertragswerk. Ich stimme damit ein in den Chor der Zähneknirscher. Wir sollten Deutschland keinen Steilpass für einen einseitigen Verordnungserlass geben, dies mit der Begründung, die Schweiz habe ja schliesslich beim Vorschlag des zweiseitigen Rechtsgeschäfts nicht mitmachen wollen.

Mein Zähneknirschen hat zwei Gründe. Innenpolitisch: Man hat hier vor zehn Jahren beim ersten Vertrag die politische und rechtliche Situation der Schweiz gegenüber Deutschland offensichtlich völlig überschätzt. Mir erscheint diese Erfahrung bedenkenswert für andere Themen. Aussenpolitisch: Das Profitieren Süddeutschlands vom Flughafen Zürich in Form von Flughafenbenützung und Arbeitsplätzen kommt im Ergebnis nicht zum Ausdruck. Dazu kommt, dass Deutschland Ansprüche an das Flugverhalten bei Zürich stellt, die über die Standards bei innerdeutschen Flughäfen hinausgehen. Unter befreundeten Nachbarstaaten sollten Umweltbeeinträchtigungen gerade im Grenzgebiet unabhängig von der staatlichen Herkunft gleich gehandhabt werden.

Zum an sich aussenpolitischen Geschäft werden zwei innenpolitische Themen dazukommen:

1. Wie sieht die Verteilung des Anfluglärms in der Schweiz künftig aus? Geht das zulasten von Gebieten im Norden, Süden, Osten oder Westen? Wird der Abfluglärm bei dieser Betrachtung einbezogen? Frau Bundesrätin Leuthard hat in der Kommission zugesagt, dass sie sich um eine faire Lösung unter Einbezug der Beteiligten und Betroffenen bemühen werde. Offen bleibt allerdings, ob man künftig unter "fair" eine Gleichverteilung des Lärms oder eine Konzentration auf Korridore verstehen wird. Offen bleibt auch, ob man die Lärmbelastungen den wirtschaftlichen Vorteilen des Flughafens gegenüberstellen wird.

2. Wie entscheidet die Schweiz bzw. der Kanton Zürich über den künftigen Ausbau des Flughafens Zürich?

Mir ist wichtig zu sagen, dass mit diesem Vertrag, sofern wir ihm zustimmen, kein Entscheid zum Pistenausbau gefällt ist. Insofern setze ich hinter einen Satz auf Seite 2 der Botschaft ein Fragezeichen. Dieser Satz lautet wie folgt: "Um die Sicherheit und einen effizienten Verkehrsfluss in diesem Konzept zu gewährleisten, bedarf es eines Ausbaus der Infrastruktur am Flughafen, und es sind namentlich Pistenverlängerungen nötig."

Ob es sich bei dieser Sicherheit um ein vorgeschobenes oder echtes Anliegen handelt - eine Frage, die sich aktuell nicht nur hier stellt -, ist im Rahmen des Vertrages nicht zu beantworten. Dazu muss sich, wie gesagt, vor allem der Kanton Zürich äussern. Oberthemen wie der Klimaschutz werden ja hoffentlich nicht einfach vom Tisch gewischt werden.

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