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Stöckli Hans · Ständerat · 2012-06-11

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-11

Wortprotokoll

Ich stelle mich selbstverständlich hinter die Präambel unserer Verfassung; das ist für mich überhaupt kein Problem. Ich habe auch, seit ich der Vereidigung zugeführt wurde, immer den Eid abgelegt. Ich habe damit überhaupt kein Problem. Wir sollten aber aufpassen, Herr Engler, dass diese Symbole nicht zu Vorboten eines Kulturkampfs werden. Wenn wir diese Initiative bis zum Schluss durchdenken, dann sehen wir, dass gewisse Schwierigkeiten vorprogrammiert sind.

Was will die Initiative? Sie will, dass Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum ausdrücklich durch die Verfassung geschützt werden. Das Problem ist nur - Frau Egerszegi hat es auch bereits erwähnt -: Es gibt gar keine Definition dieser christlich-abendländischen Kultursymbole. Es gibt keine Grundlage, welche festhält, was zu diesen Symbolen zu zählen ist. Es könnte auch sein, dass sich Freikirchen oder andere Kirchen, die sich in unserem christlich-abendländischen Kulturkreis sammeln, ebenfalls auf dieses Recht beziehen. Ich gehe nicht davon aus, dass Frau Glanzmann dies mit ihrer Initiative wollte.

Die Initiative ist aber auch unnötig. Im Gegensatz zu Herrn Föhn kann ich völlig klar und eindeutig sagen, dass heute alle diese Symbole berechtigterweise angebracht sind, aufgestellt sind, sichtbar gemacht worden sind. Die gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden; es braucht keinen zusätzlichen Schutz in der Verfassung. Was besonders wichtig ist: In der Schweiz haben wir eine sehr pragmatische und gute Gerichtspraxis, die immer richtige, akzeptable Lösungen findet.

Was den Ständerat betrifft, bin ich schon etwas erstaunt. Artikel 72 unserer Bundesverfassung legt die Zuständigkeit in Religionsfragen ganz klar in die Hand der Kantone. Jetzt wollen Sie den Kantonen diese Kompetenz mit einem Streich wegnehmen. Sie wollen klar laizistische Kantone dazu verurteilen, dass sie in ihren Bereichen auch solche Symbole akzeptieren und dulden müssen. Das geht, insbesondere im Ständerat, wohl kaum so einfach über die Bühne.

Wenn man die Initiative unter juristischem Gesichtspunkt anschaut, stellt man einige Unklarheiten fest. Geht es um die Glaubens- oder Gewissensfreiheit? Geht es um die Kultusfreiheit? Dann ist auf Artikel 15 der Bundesverfassung hinzuweisen. Geht es um die Kultur? Wenn man die Voten von Frau Glanzmann liest, sieht man, dass sie von tiefgründiger und von gelebter Kultur spricht. Auch dieser Bereich wird durch die Kantone abgedeckt: Artikel 69 der Bundesverfassung gibt im Bereiche der Kultur die grundsätzliche Zuständigkeit den Kantonen. Wenn es um die Definition des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche bzw. Religion geht, ist Artikel 72 der Bundesverfassung massgebend.

Jetzt kommt das Problem: Mit dieser Initiative gibt man eine Leitkultur vor, man macht eine Rangordnung innerhalb unserer verschiedensten Kulturbereiche - in Aufhebung der Neutralität in Kirchenfragen. Mit dieser Initiative hebt man die Neutralität in Kirchenfragen auf. Das sollten wir in der jetzigen Zeit nicht tun. Deshalb lehne ich diese Initiative ab.