Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-06-07
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Kollege Gentil, Herr alt Bundesrat Schaffner hat einmal in einer Debatte einem Ratsmitglied gesagt: "Ihre Aussagen sind derart falsch, dass nicht einmal das Gegenteil richtig ist!" In einem Punkt muss ich Ihnen Recht geben: Das Ziel der Sicherung der Sozialversicherungen ist unbestritten. Die vorliegende Vorlage lässt allerdings ausser Acht - das ist das Problem -, dass dazu ein umfassendes Massnahmenpaket erforderlich ist, das vom Bedarf bis zu einer ausgewogenen Finanzierung reicht.
Nun, die in der Höhe nicht begrenzte Energiesteuer ist der erste Schwachpunkt der vorliegenden Initiative. Sie würde zu einer einseitigen Finanzierung mit entsprechenden wirtschaftlichen Verzerrungen zulasten des Werkplatzes Schweiz führen; das ist der entscheidende Punkt. Die Förderung von Hochlohnbranchen mit geringem Energieverbrauch benachteiligt die Niedriglohnbranchen mit hohem Energieverbrauch. Als Vertreter eines Industriekantons kann ich mich natürlich einer solchen Strategie nicht anschliessen.
Die Besteuerung von weit über 90 Prozent des Energieverbrauchs bei ungewissem Umlenkungsfaktor ist ebenfalls fragwürdig: Wenn man 90 Prozent besteuert, ist das Umstellen auf die erneuerbaren, aber teureren Energien nicht gegeben. Auch der Energiespareffekt dürfte sich in Grenzen halten, da nach jahrzehntelangen Sparanstrengungen inklusive "Energie 2000" die wirtschaftlich interessanten Einsparmöglichkeiten weitgehend realisiert sind.
Insgesamt - hier teile ich die Auffassung von Kollege Hofmann - ist die Initiative ein wenig geeignetes Mittel zur Sicherung der Sozialversicherungen; Nachteile und Nebenwirkungen überwiegen. Trotz aller Sympathie für das Anliegen gesicherter Sozialversicherungen kann man die Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" nur als untaugliches, überholtes Steuerreformrelikt bezeichnen. Die Senkung des Rentenalters wurde abgelehnt; die 11. AHV-Revision ist im Gang. Dabei wurde auf eine einseitige und unlimitierte Energiesteuer gemäss der vorliegenden Initiative zugunsten eines ausgewogenen Massnahmenpaketes verzichtet.
Energieverbrauch, Herr Gentil, ist nicht per se verwerflich, sondern eine Notwendigkeit für die Wirtschaft und die zivilisatorischen Einrichtungen. Das hat denn das Stimmvolk am 24. September 2000 auch dazu bewogen, die drei Vorlagen zur so genannten ökologischen Steuerreform abzulehnen. Die vorliegende Initiative ist deshalb schlicht eine Zwängerei, und ich schliesse mich der Aufforderung von Kollege Hofmann an. Es wäre auch im Interesse der Sache besser, wenn die Volksinitiative zurückgezogen würde.
Aus ökologischer Sicht ist zudem nicht einzusehen, weshalb die Initiative neben den nichterneuerbaren Energien auch fast die gesamte Wasserkraft besteuern will, d. h. Elektrizität von Wasserkraftwerken mit mehr als einem Megawatt Leistung. Das ist noch ein zusätzlicher Nachteil im Vergleich zur Abstimmung vom 24. September 2000 über die Grundnorm. Die Etikettierung der Energie nach der Erneuerbarkeit berücksichtigt zudem nicht, dass sich auch die Nutzung so genannt erneuerbarer Energie auf nur begrenzt verfügbare Ressourcen, Rohstoffe und Kapital abstützen muss.
Eine ökologische Steuer müsste sich deshalb nicht auf die Erneuerbarkeit der Energie ausrichten, sondern auf die Auswirkungen der Energienutzung auf Mensch und Umwelt inklusive Klima. Das Beispiel Kalifornien zeigt aber drastisch, dass fehlerhafte Eingriffe in die Energiepolitik sehr leicht zu Mangelsituationen führen können, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt schlimmer sind als ein dem Wirtschaftswachstum entsprechender Mehrverbrauch.
Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen - immer noch verbunden mit der Hoffnung, dass sie zurückgezogen wird.