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Kuprecht Alex · Ständerat · 2010-06-15

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-15

Wortprotokoll

Bei der Festsetzung des künftigen Bundesbeitrags fand in der Kommission eine sehr intensive Diskussion statt. Die Kommission liess sich zudem von den Kommissionsmitgliedern, die auch der Finanzkommission angehören, mündlich über die Haltung der Finanzkommission informieren. Diese stimmt der neuen Regelung grossmehrheitlich zu. Es handelt sich in der Tat um einen recht komplizierten Mechanismus. Wichtig ist dabei, dass künftig die gesamten Sparmassnahmen der IV auch dieser selbst zugutekommen. Heute beträgt die effektive Einsparung zugunsten der IV lediglich rund 63 Prozent; der Rest ist zugunsten der Bundeskasse. Neu ist auch, dass der Bundesbeitrag nicht mehr an die Höhe der IV-Ausgaben, sondern an die Höhe der Mehrwertsteuer geknüpft wird. Dabei wird die Inkraftsetzung dieses Revisionsteils im Hinblick auf das Konsolidierungsprogramm des Bundes mit einer Verschiebung von zwei Jahren vorgenommen.

Für die Berechnung der Höhe wird ein Abdiskontierungsfaktor aus der Steigerung der Mehrwertsteuererträge vorgenommen. Der im Gesetz neu vorgesehene Ausgangswert ist ein Mittelwert über zwei Jahre, weil die Rentenanpassungen jeweils im Zweijahresrhythmus vorgenommen werden. Die Wertberechnung basiert gemäss der Vorlage auf den Ausgaben bzw. auf dem Bundesbeitrag der Jahre 2010 und 2011. Die Situation vor dem Inkrafttreten soll die gleiche sein. Ab diesem Zeitpunkt soll die Wirkung unmittelbar eintreten. Das Jahr 2011 hätte eigentlich bereits einen anderen Beitrag; das ist jedoch theoretisch, weil es vom Sparprogramm des Bundes überlagert wird, welches die Änderung erst ab dem Jahr 2014 vorsieht.

Die Anpassung des Bundesbeitrages verläuft gemäss der Dynamik der Mehrwertsteuer, welche ein gutes Abbild der wirtschaftlichen Entwicklung ist. Der Vorteil besteht darin, dass dieser Wert am Ende eines Rechnungsjahres sehr rasch bekannt ist und dass somit keine anderen Schätzungen benötigt werden.

Der Diskontierungsfaktor ist direkt aus der Ausgabendynamik der Versicherung hergeleitet. Dabei ist festzuhalten, dass der grosse Teil der Ausgaben gemäss der Rentenentwicklung bzw. der Anpassung der Renten nach dem Mischindex entsteht. Wenn sich die IV, bei gleichbleibendem Risiko von Neurenten, gemäss der demografischen Entwicklung verhält, ist die Finanzierung auch in Zukunft stabil. Weil es sich hier um wiederkehrende Beiträge des Bundes handelt, sind zudem die Anforderungen der Ausgabenbremse zu erfüllen.