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David Eugen · Ständerat · 2010-06-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-15

Wortprotokoll

Herr Kuprecht, unser Kommissionssprecher, nimmt eigentlich das auf, was der Bundesrat in Absatz 2 als Ausnahmelösung vorgesehen hatte. Diese ist dann in einem Verfahren weggefallen, das zum Buchstaben c führte, aber es entsprach eigentlich nicht der Debatte in der Kommission.

Ich möchte noch auf einen Fall aufmerksam machen. Ich habe mit dem Direktor des BSV noch darüber diskutiert, und er hat mir auch ganz klar entsprechende Fälle genannt. Zum Beispiel hat er den Fall eines jungen Mannes zwischen 15 und 18 Jahren erwähnt, der in die Lehre oder in eine Schule geht und der keine Beine oder verkürzte Beine hat. So eine Person braucht z. B., ganz einfach um die Toilette aufsuchen zu können, eine Hilfe. Das ist eine dieser Hilfen, die hier geleistet werden müssen. Wenn die Eltern arbeiten, wird die Lösung nur sein, dass diese Person in ein Heim oder in eine Werkstätte muss, wo diese Möglichkeiten der Hilfe von der Struktur her zur Verfügung gestellt werden. Es sind aber relativ kleine Hilfeleistungen. Die Möglichkeit, dass jemand für solche Hilfeleistungen eben dann doch diesen Beitrag dann beanspruchen kann, dass jemand also auch am Arbeitsplatz oder in der Schule eine Hilfeleistung beanspruchen kann, die nicht unbedingt von den Eltern erbracht wird, das ist hier der Kernpunkt. Man soll solchen Jugendlichen, die eigentlich in den Arbeitsprozess hineinkommen könnten, diesen Weg möglichst öffnen, anstatt ihnen eine Zukunft nur im Bereich einer geschützten Einrichtung zu ermöglichen - wobei ich diese Einrichtungen sehr schätze, das möchte ich unterstreichen; das ist nicht gegen diese Einrichtungen gesprochen -, aber man sollte ihnen die Chance geben, eine eigenständige Lebensführung aufnehmen zu können. Das kann an kleinen Dingen scheitern, wie ich mit meinem Beispiel gezeigt habe.

Daher bitte ich Sie, auch für diesen Bereich diese Ausnahme zuzulassen.