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preparatory:AB 134418

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-15

Wortprotokoll

Die praktische Erfahrung in Bezug auf den Einarbeitungszuschuss hat gezeigt, dass dieser von den IV-Stellen nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als Eingliederungsinstrument genutzt wurde. Die Kostenabwicklung war fehleranfällig, sie brachte Sachzwänge und einen administrativen Mehraufwand mit sich. Der Einarbeitungszuschuss hat sich nicht bewährt. Damit er ein praktikables Anreizinstrument für den Arbeitgeber wird, muss er in diese neue Form überführt werden. Die Neuformulierung im Gesetzentwurf zielt nun auf eine Vereinfachung und Verbesserung der Praktikabilität ab. Das bisherige Taggeldsystem wird herausgelöst, und es wird eine direkte Auszahlung an den Arbeitgeber über die zentrale Ausgleichsstelle in Genf erfolgen.