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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-03-09

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Das Psychologieberufegesetz stösst auch in der FDP-Liberalen Fraktion absolut auf offene Türen und offene Ohren, denn wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, dass im Bereich Psychologie hinsichtlich Berufsausübung Klarheit herrscht. Es ist nämlich so, dass hinter der Vermutung, was eine Psychologin oder ein Psychologe ist, viel stecken kann, aber vielleicht nicht unbedingt das, was man erwarten würde. Es ist nämlich so, dass viele nicht psychologisch Ausgebildete heute psychologische Dienstleistungen anbieten. Aber eigentlich sollten in diesem heiklen und sensitiven Bereich eben nur Leute tätig sein, die wirklich auch durch ein Hochschulstudium befähigt sind und ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.

Es ist in der Tat so, dass eine gesetzliche Regelung zu den Psychologieberufen inklusive Bezeichnungen fehlt. So gesehen fehlen auch verlässliche Kriterien und Qualitätslabels, um zu klären, was beispielsweise eine Psychologin oder ein Psychologe ist. Es ist von der Vorrednerin der CVP angetönt worden, dass gerade Menschen in psychischen Ausnahmesituationen wirklich darauf angewiesen sind, dass sie, wenn sie eine Psychologin oder einen Psychologen aufsuchen, wissen, wer das ist und was diese Person für Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringt. Das Psychologieberufegesetz soll hier wirklich Klarheit schaffen. Es geht in diesem Gesetz darum, Klarheit zu schaffen, und mit Klarheit geht natürlich auch das Vertrauen in die Psychologinnen und Psychologen einher, was auch dem Berufsethos der Menschen, die diese Tätigkeit ausüben, zugutekommt.

Gerade der Schutz der öffentlichen Gesundheit und - ich sage es offen - nicht zuletzt der Konsumentenschutz müssen gestärkt werden. Das Gesetz führt geschützte, klare Berufsbezeichnungen ein, es wird ein eidgenössischer Weiterbildungstitel garantiert, und es werden verlässliche Qualitätslabels geschaffen. Weiter wird der Zugang zu Aus- und Weiterbildungen in diesen Berufen neu geregelt; es wird klar [PAGE 294] definiert, welche Leute in solche Studiengänge hineinkommen sollen und welche nicht. Wichtig ist unter dem Strich, dass hinter den Bezeichnungen "Psychologin" oder "Psychologe" wirklich auch das steckt, was sie ausmacht.

Letztlich ist das Ziel des Gesetzes, dass man in diesem Bereich den Unterschied zwischen qualifizierten und nichtqualifizierten Berufsleuten ausmachen kann. Wir wollen, dass in diesem Bereich Qualität geschaffen wird. Deshalb wird die FDP-Liberale Fraktion alle Minderheitsanträge ablehnen. Warum werden wir alle Minderheitsanträge ablehnen? Insbesondere bei Artikel 7 Absatz 3bis soll gemäss Minderheit vorgesehen werden, dass auch Leute, die Abschlüsse in den Sozial- oder Humanwissenschaften haben, zur Weiterbildung in Psychotherapie zugelassen sind, also eine solche Weiterbildung in Angriff nehmen können. Das ist eben genau das, was wir nicht wollen. Wir wollen, dass Leute, die als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut oder Psychologin bzw. Psychologe arbeiten, mit diesen Fertigkeiten grossgeworden sind bzw. diese Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen. Denn die Leute, die Sozial- oder Humanwissenschaften studiert haben, haben vielleicht irgendwann einmal, in einem Zusatzmodul, etwas davon gehört, aber sie sind nicht für den Umgang mit Leuten ausgebildet, die psychische Probleme haben. Hier müssen wir Klarheit schaffen. Das oberste Gebot dieses Gesetzes ist es, Klarheit zu schaffen. In diesem Sinne bitten wir Sie, die Minderheitsanträge zu den Artikeln 7, 13 sowie 49 abzulehnen.

Wir müssen unter dem Strich ein Gesetz zusammenschustern, das eindeutig und klar ist. In diesem Bereich erträgt es keine Unklarheiten, wie es sie in der Vergangenheit gab, und es erträgt keine neuen Unklarheiten. Deshalb bitten wir Sie, dafür zu sorgen, dass die Fertigkeiten und vor allem auch das Wissen, die man als Psychologin bzw. Psychologe braucht, eine Grundvoraussetzung sein müssen, um in diesen Berufsfeldern arbeiten und Weiterbildungen absolvieren zu können. Das ist zum Schutz der Patientinnen und Patienten wichtig, die teilweise wirklich in Notsituationen sind. Hier bedarf es wirklich der Klarheit.

Wir bitten Sie, alle Minderheitsanträge abzulehnen und dem Gesetz natürlich zuzustimmen; zunächst aber bitten wir Sie vor allem, auf die Vorlage einzutreten.