Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-06-07
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-07
Wortprotokoll
Ich fasse meine Ausführungen im Zusammenhang mit Erfolgsrechnung und Bilanz zusammen.
Bei der Erfolgsrechnung, welche die vermögensmässige Entwicklung des Bundeshaushalts aufzeigt, fällt auf - das haben wir ja auch schon gehört -, dass der Überschuss aus der Finanzrechnung von 4,5 Milliarden Franken nicht voll wirksam wird, schliesst die Erfolgsrechnung doch lediglich mit einem Überschuss von 1,5 Milliarden Franken ab. Sie wissen, dass diese Differenz auf einen zusätzlichen Abschreibungsbedarf im Zusammenhang mit der Bereinigung von Altlasten zurückzuführen ist. Es geht da, das haben wir heute auch schon erörtert, um die Fehlbeträge der Pensionskasse des Bundes und der SBB. Es ist also auf die Bereinigung dieser Altlasten zurückzuführen, dass der Überschuss aus der Finanzrechnung in der Erfolgsrechnung nicht voll und ungeschmälert zum Ausdruck gekommen ist.
Ich erinnere noch einmal daran, dass die Deckungslücke bei der Pensionskasse der SBB rund 5,2 Milliarden Franken beträgt; diese ist gemäss Artikel 16 Absatz 4 des SBB-Gesetzes vom Bund bis spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu übernehmen. In Ausführung dieser gesetzlichen Vorschrift ist zulasten der Rechnung 2000 eine weitere Tranche von 850 Millionen Franken übernommen worden. Bei der Pensionskasse des Bundes beträgt der Fehlbetragsanteil des Bundes 6,8 Milliarden Franken; für das Rechnungsjahr gibt das eine Abschreibungstranche von 700 Millionen Franken.
Herr Bundesrat Villiger hat es schon angetönt: Im Zusammenhang mit diesen zusätzlichen Abschreibungen hat sich die Finanzkommission auch die Frage gestellt, wie wir mit diesen Altlasten umgehen sollen. Ich erinnere erneut daran, dass man uns zugesichert hat, uns für die Oktobersitzung eine Liste mit sämtlichen noch bestehenden und noch zu erwartenden Altlasten und deren Ausfinanzierung zu übergeben. Zusätzlich, Herr Bundesrat Villiger, haben wir noch den Wunsch nach einer Gesamtübersicht geäussert - das sind zwei verschiedene Sachen.
Ich komme zur Erfolgsrechnung zurück. Wir haben uns in Anbetracht dieser Abschreibungen die Frage gestellt, ob man den Rest, also die 1,5 Milliarden, die in der Erfolgsrechnung übrig bleiben, nicht dazu verwenden sollte, um zusätzliche Abschreibungen zu tätigen. So könnten wir die Altlasten rascher abschreiben.
Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat uns einen Zusatzbericht erstellt, und wir haben uns davon überzeugen lassen, dass das Vorgehen mit den Tranchen, so wie es jetzt gewählt worden ist, richtig ist. Der Grund dafür ist, dass es im Interesse einer stetigen Entwicklung und damit auch im Interesse der Glättung der Ergebnisse sinnvoll ist, den eingeschlagenen Weg von jährlichen Abschreibungstranchen weiterzuverfolgen. Aber die Frage haben wir uns dennoch ernsthaft gestellt. Wenn wir ein Unternehmen wären, hätten wir mit dem Überschuss ausserordentliche Abschreibungen vorgenommen. Aber wir haben uns davon überzeugen lassen, dass das hier wenig Sinn machen würde.
Im Rahmen der Kommentierung der Ergebnisse der Erfolgsrechnung ist noch darauf hinzuweisen, dass die Darlehensrückzahlung der Arbeitslosenversicherung von 1,2 Milliarden in der Erfolgsrechnung keinen Ertrag darstellt, der dort wirksam würde.
Anlass zur Diskussion gab - das hat Herr Kollege Epiney auch angetönt - eine Einlage in die Spezialfinanzierung. Es geht um die Spezialfinanzierung Strassenverkehr. In die diesbezüglichen zweckgebundenen Reserven - das geht aus der Erfolgsrechnung hervor - wird ein Einnahmenüberschuss von 359 Millionen Franken eingelegt. Der Gesamtbetrag per Ende 2000 beträgt 3,25 Milliarden Franken.
Unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Kantone im Zusammenhang mit ihren Aufwendungen im Strassenbau mit Problemen konfrontiert sehen - ich denke an die Finanzierung der Hauptstrassen - und insbesondere in Anbetracht der Frage, ob die Äufnung von Einnahmen aus den Treibstoffzöllen nicht zu politischen Komplikationen führen könnte, hat die Finanzkommission beschlossen, diese Problematik, also die Einlage in die Spezialfinanzierung und die Äufnung dieser Mittel, im Laufe dieses Jahres noch näher zu thematisieren.
Bei der Bilanz - damit komme ich bereits zum Schluss - ist wie schon erwähnt die auf den ersten Blick erstaunliche Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass die Schulden um rund 6 Milliarden Franken angewachsen sind. Sie kennen den Grund: Das hat mit der Deckungslücke bei der Pensionskasse des Bundes zu tun. Das sind aber nicht Schulden oder Verpflichtungen, die bisher völlig verborgen waren. Bis jetzt wurden sie lediglich im Anhang zur Bilanz unter dem Titel "Eventualschulden" - das ist eine Beschönigung - aufgeführt. Jetzt hat man diese "Eventualschulden" als das deklariert, was sie effektiv sind, nämlich Schulden. Man weist sie jetzt in der Bilanz aus, und das ist der Grund, weshalb wir einen Anstieg der Bundesschuld zu verzeichnen haben.
Noch zum Finanzfehlbetrag: Dieser Betrag hat sich von 71,9 Milliarden Franken auf 70,4 Milliarden Franken verringert. Das ist eine Folge des erfreulichen Rechnungsabschlusses des Jahres 2000. Aber ich möchte auch hier darauf hinweisen, dass damit noch nicht alle Probleme gelöst sind. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Bilanzfehlbetrag des Bundes nach wie vor das Eineinhalbfache einer Jahresausgabe ausmacht.
So viel zur Erfolgsrechnung und zur Bilanz.