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Graf Maya · Nationalrat · 2011-03-09

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 1 der Mehrheit und somit dem Bundesrat zu folgen und den Minderheitsantrag Triponez abzulehnen.

Der Zweckartikel ist das Herzstück der vorliegenden Gesetzesvorlage. Er nimmt das Ziel von Artikel 118b der Bundesverfassung auf und legt in Absatz 1 prioritär fest, dass die Würde, die Persönlichkeit und die Gesundheit des Menschen in Forschungsvorhaben zu schützen sind. Absatz 2 [PAGE 307] enthält dann weitere Ziele; unter anderem sollen günstige Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen geschaffen werden.

Damit ist unserer Ansicht nach das Anliegen der Minderheit Triponez bereits mit einbezogen. Die Minderheit verändert nämlich das einfache und klare Konzept im Zweckartikel zuungunsten des Schutzes der Menschenwürde und zugunsten einer grösseren Gewichtung der Forschungsfreiheit. Das ist nicht im Sinne des Verfassungsartikels, nicht im Sinne der Abstimmung und nicht im Sinne des Gesetzgebers selbst. Der Zweck dieses neuen Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen ist ganz klar derjenige eines Schutzgesetzes für die Menschen, die an der Forschung teilnehmen, und nicht jener eines Gesetzes zur Forschungsförderung.

Die Forschungsfreiheit ist mit Artikel 20 der Bundesverfassung gewährleistet. Es wäre also völlig verkehrt, hier in Artikel 1 die Forschungsfreiheit als Zweck dieses Gesetzes anzuführen. Der Logik dieser Minderheit folgend müssten sonst von jetzt an in allen Gesetzen alle Verfassungsartikel, die die Grundrechte betreffen, im Zweckartikel jeweils wieder aufgeführt werden. Das ist unlogisch und unsinnig.

Wir bitten Sie daher, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Triponez abzulehnen.

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