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Malama Peter · Nationalrat · 2011-03-09

Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Forschung am Menschen leistet unverzichtbare Beiträge zur Weiterentwicklung unserer modernen Gesundheitsversorgung. Bevor neue diagnostische oder therapeutische Verfahren in der Praxis zur Verfügung stehen, müssen diese meist in Forschungsprojekten unter Einbezug des Menschen entwickelt und geprüft werden. Das gilt sowohl für die Methoden der Prävention als auch für jene der Gesundheitsförderung. Dabei kann auf die Forschung am Menschen nicht verzichtet werden, da erst diese Überprüfung zeigen kann, wie verträglich, sicher und wirksam eine neue Massnahme ist. Menschen gehen aber im Rahmen von Forschungsvorhaben im wissenschaftlichen Interesse und somit auch im gesellschaftlichen Interesse Risiken für ihre Gesundheit ein, nehmen Belastungen auf sich oder geben persönliche Informationen preis. Hier bedarf es eines speziellen Schutzes des Menschen.

Vor diesem Hintergrund hat unsere Kommission legiferiert. Die FDP-Liberale Fraktion hat sich dabei vom Verfassungsartikel, den das Volk vor einem Jahr angenommen hat, und folgenden Grundlagen leiten lassen:

1. Die gesundheitliche Unversehrtheit der Forschungsteilnehmer und die international anerkannten Prinzipien zum Schutz der Würde und der Persönlichkeit stehen selbstverständlich an erster Stelle. [PAGE 302]

2. Soweit die Prinzipien zum Schutz von Teilnehmern an Studien am Menschen nicht berührt werden, ist der Forschungsplatz konsequent zu stärken.

3. Das Humanforschungsgesetz und die darauf gestützten Verordnungen müssen mit den weltweit massgebenden Richtlinien harmonisiert sein und eine Anbindung an internationale Lösungen gewährleisten.

Die Schweiz hat eine lange Tradition klinischer Forschung und verfügt über hervorragende universitäre Kliniken. Klinische Forschung in der Schweiz hat jedoch mit Nachteilen zu kämpfen. Die Patientenzahlen sind klein, die Verfahren bei den Ethikkommissionen sind dezentral und teils langwierig, und nicht überall ist das Bewusstsein für die internationalen Regeln der "good clinical practice" gleich gut entwickelt. Herausgefordert ist somit der Forschungsplatz Schweiz allein schon durch das internationale Setting klinischer Forschung. Heute findet die biomedizinische Forschung weitgehend in einem internationalen und vernetzten Rahmen statt. Der Schweizer Forschungsplatz ist dabei ernstzunehmender und wachsender Konkurrenz ausgesetzt, besonders durch die aufstrebenden Länder. So ist beispielsweise für die Medikamentenzulassung in der EU Russland der wichtigste Lieferant klinischer Daten ausserhalb der EU und Nordamerika geworden, notabene auch dank der Befolgung der guten klinischen Praxis. Beim Humanforschungsgesetz geht es deshalb nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch; es geht in erster Linie um den Schutz und die Würde des Menschen in Forschungsprojekten, aber es geht auch um die Stärkung unseres Forschungsplatzes Schweiz in einem immer mehr und immer härter umkämpften globalen Forschungsmarkt.

In der Kommission bestand weitgehend Konsens in Bezug auf die Schutzprinzipien. Hingegen diskutierten wir intensiv über jene Artikel, in denen es um die Anbindung der Schweiz an die internationalen Standards und um die Stärkung der Forschung in der Schweiz ging. So begrüsst unsere Fraktion die Bildung einer Leitkommission für die Beurteilung von Forschungsprojekten.

Darüber hinaus hat die Kommission die gute Vorarbeit der Verwaltung in einigen Bereichen noch gezielt verbessert. Ich bitte Sie darum, zu gegebenem Zeitpunkt den entsprechenden Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. So unterstützen wir von der FDP-Liberalen Fraktion die Position der Kommission, dass für die Erteilung einer Bewilligung die Frist von zwei Monaten nach Einreichung von entsprechenden Gesuchen gelten soll - zwei Monate, wie das in den Ländern der EU ebenfalls als Regel gilt. Gemeint ist selbstverständlich, dass es sich dabei um eine Maximalfrist handelt, welche wo möglich zu unterbieten ist. Es wird durch den Bundesrat namentlich aufzuzeigen sein, wie das Zusammenwirken von Swissmedic und Ethikkommissionen z. B. durch die Parallelität von Verfahren verbessert werden kann.

Bei Artikel 55 ist es unserer Fraktion wichtig, dass die Registrierungspflicht auf klinische Studien mit Patienten beschränkt wird und nicht für Forschungsprojekte generell gilt. Der Gesetzentwurf gemäss Bundesrat lässt diesbezüglich Klarheit vermissen.

In Anlehnung an das internationale Regelwerk werden im Gesetz dessen Prinzipien für ethisch verantwortungsvolle Forschung am Menschen übernommen und ausgeführt. Dabei wird vom Grundsatz ausgegangen, dass das Humanforschungsgesetz nur dort Regelungen trifft, wo es der Schutz der Würde, der Persönlichkeit und der Unversehrtheit der Forschungsteilnehmer erfordert.

In diesem Kontext empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, auf diesen guten Gesetzentwurf einzutreten.