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Müller Geri · Nationalrat · 2011-03-09

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Ich mache das ja nicht oft, aber jetzt sage ich es einfach: Halten Sie sich Gott vor Augen, wenn Sie über diesen Artikel entscheiden! Ich weiss nicht, was dem Bundesrat eingefallen ist, beim Strafmass die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu schaffen. Natürlich muss man das Strafmass nicht ausschöpfen, aber wo sind wir denn hier? Was bestehen für Möglichkeiten, diese Gesetzgebung so zu verletzen, dass wirklich mit drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden muss? Das macht überhaupt keinen Sinn! Vergleichen Sie die ganze Frage auch mit der Militärgesetzgebung. Diese drei Jahre sind eine Zahl, die von weiss Gott woher gekommen ist. Für mich ist selbst eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, wie sie gemäss Minderheitsantrag angedroht wird, zu viel, aber ich sage einmal "gäng sövu", dann haben wir mindestens einen Mittelweg.

Es stellt sich ja auch noch eine ökonomische Frage: Wollen Sie wirklich verantworten, dass junge Leute, die ein Problem mit dieser Institution haben, vielleicht für ein, zwei oder drei Jahre weggesperrt werden? Wo ist denn hier der wirtschaftliche Aspekt der ganzen Frage? Befürchten Sie eine Massenverweigerung? Was ist der Hintergrund dieser Dimension?

Ich möchte Sie also wirklich bitten, die Minderheit zu unterstützen. Damit würde diese massive Verschärfung zumindest einmal auf halbem Weg stehenbleiben. Schauen Sie ganz auf die linke Seite der Fahne: Dort sehen Sie, wie die Praxis bis heute gehandhabt wird. Es handelt sich um eine Praxis, die bislang keine besonderen Probleme aufgeworfen hat.

Ich bitte Sie also, mindestens die Minderheit zu unterstützen, sonst machen Sie die Sache schon ziemlich unglaubwürdig.