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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2001-06-07

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Flag heisst Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget. Elf Ämter unserer Bundesverwaltung werden heute nach diesem System geführt. Wir dürfen heute, nach praktisch vier Jahren, in einer Pilotphase, die Ende 2001 abgeschlossen sein wird, feststellen, dass das Ganze Fortschritte erzielt. Man erkennt es schon rein formal, wenn vor der Debatte die Dokumente und Unterlagen zur Rechnung eintreffen. War das noch vor drei, vier Jahren ein bunter Haufen von beliebiger Papiergrösse, ein gemischtes Bild von Zahlen und Fakten, so hat das Ganze nun eindeutig mehr System, und man findet sich leichter darin zurecht.

Noch immer tauchen natürlich gewisse Fragen und Unsicherheiten auf, so z. B. die Frage der Reservebildung. Dürfen Flag-Ämter Reserven bilden wie ein Unternehmen? Dann taucht auch die Frage nach der Leistungsverrechnung auf. Soll z. B. das Bundesamt für Landestopographie der ETH Rechnung stellen für Karten, die es abliefert? Dann betrifft dies den ganzen Bereich von Kennziffern. Kennziffern sind Zahlen, mit denen man ein Unternehmen führt.

Aus der Sicht der Kommission gibt es ein Ceterum censeo, nämlich die zeitliche Beanspruchung durch die Oberaufsicht über die Flag-Ämter. Wir sind der Meinung, dass man die Oberaufsicht nur dann ausüben kann, wenn man kompakte, verdichtete Kennziffern hat und das System dadurch miliztauglich gemacht wird. Das ist heute noch zu wenig der Fall. Wir müssen auf Ende dieser Pilotphase das Ganze parlamentsgerecht anpassen und damit dann auch die Flag-Kommission auflösen. Sie besteht heute aus Mitgliedern der GPK und der Finanzkommission. Wir sind der Überzeugung, dass man das auf Ende dieses Jahres oder auf Beginn des Jahres 2002 in die ordentlichen Subkommissionen zurückführen müsste, damit alle gleichermassen an diesem Flag-Prozess teilhaben und nicht nur einige wenige Spezialisten.

Flag wirkt vielfach indirekt positiv. Es ist da und dort schon festgestellt worden, dass sich die Ämterkultur verbessert hat, dass dort eine höhere Kundenzufriedenheit festgestellt wurde, wo man Produkte für den Markt erbringt. Auch der AHV-Bezüger, der über die Zentrale Ausgleichstelle in Genf "abgewickelt" wird, ist Teil eines Marktes, wenn man so will.

Wir müssen bei dieser Gelegenheit vielleicht doch beifügen, dass nicht nur das Messbare der Kundenzufriedenheit und der Effizienz an diesem Projekt wichtig ist, sondern es ist auch eine Frage der Philosophie der Führung. So betrachtet kann natürlich jedes Amt besser geführt werden, auch ohne das "g" für Globalbudget.

Abschliessend einige wenige Sonderfragen aus der Kommissionsdiskussion.

1. Es wurde von Kollege Stadler eine ordnungspolitisch interessante Frage gestellt, nämlich jene nach dem Verhältnis zwischen hoheitlichen und nichthoheitlichen Aufgaben bei den Flag-Ämtern. Insbesondere stellt sich die Frage, ob das eine zugunsten oder zulasten des anderen betriebswirtschaftlich verändert werden soll. Soll man also z. B. das Bundesamt für Landestopographie anwachsen lassen müssen, weil es als Flag-Amt ein besseres Ergebnis erbringen muss? Soll man dazu den Konkurrenzbereich im Wettbewerb zur Privatwirtschaft ausweiten, ja oder nein? Das sind ordnungspolitische Fragen.

2. Die Eidgenössische Finanzkontrolle kann nicht alljährlich sämtliche Ämter überprüfen. Es sind jetzt elf Flag-Ämter, und es kommen vielleicht noch einige dazu. Aber dort, wo Umsätze im freien Wettbewerb und im Markt erzielt werden oder wo die Ämter ein gewisses Volumen erreichen - als Beispiel wieder die Landestopographie, die heute über 100 Millionen Franken umsetzt -, sollte eben doch eine brauchbare Lösung gefunden werden. Denn die Konkurrenten sind in diesen Fällen Aktiengesellschaften, die eine Revisionsstelle haben. Ich finde, diese haben ein Anrecht darauf, dass ihre Mitbewerber nach den gleichen Kriterien geprüft werden. Die Landestopographie ist als KMU in einer solchen Situation. Da müssen wir zusammen mit der Finanzkontrolle einen Weg finden.

3. Es wird immer wieder gesagt, Flag sei ein Türöffner für alle möglichen Personalanliegen; man könne da eine autonome Personalpolitik betreiben. Eine Plausibilitätsüberlegung oder -prüfung zeigt eigentlich, dass in den Flag-Ämtern eine recht gute Personaldisziplin herrscht. Der durchschnittliche Personalbezug für alle 31 000 Mitarbeitenden des Bundes beträgt, wenn Sie die Gesamtlohnsumme durch die 31 000 Personen teilen - ich verweise auf das blaue Buch, das kann jedermann nachvollziehen -, 99 000 Franken pro Person und Jahr. Von den elf Flag-Ämtern befinden sich sieben in diesem Bereich, vier sind sogar darunter. Der Totalbestand der Bundesverwaltung hat seit 1999 zugenommen, in den Flag-Ämtern dagegen stagniert. Da kann also von einem Missbrauch keine Rede sein.

Die Kommission beantragt Ihnen, allen Rechnungen der Flag-Ämter zuzustimmen. Nachträge gibt es keine, das wäre ja systemwidrig, weil das Globalbudget ja gerade beinhaltet, dass man für die vier Jahre, für die das Leistungsvereinbarungsprinzip gilt, keine Nachträge beantragen kann.