Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-03
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist hier dem Ständerat gefolgt und hat sich dem Entwurf des Bundesrates angeschlossen. Die Minderheit Ihrer Kommission ist hingegen der Ansicht, dass der Unterhalt aus dem Anwendungsbereich der Bestimmung ausgeschlossen werden soll. Der Bundesrat ist der Meinung, dass bei der Festlegung des Unterhalts auch das Kindeswohl berücksichtigt werden soll. Es mag vielleicht nicht naheliegend sein, das Kind zur Frage des Unterhalts zu befragen, aber es ist doch wichtig, dass dem Gericht im Einzelfall die betreffende Möglichkeit zur Verfügung steht. Ich glaube nicht, dass es hier grosse materielle Unterschiede gibt; es ist mehr eine Frage der Organisation.
Aus den genannten Gründen sind wir der Meinung, dass bei der Festlegung des Unterhalts auch das Kindeswohl berücksichtigt werden soll. Deshalb bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.