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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-06-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.

Wie bereits gesagt, legt Absatz 1 den Anwendungsbereich von Artikel 133 fest: Es geht um die elterliche Sorge, um die [PAGE 699] Obhut, um den persönlichen Verkehr oder die Anteile an der Betreuung und um den Unterhaltsbeitrag. In Absatz 2 will die Minderheit just den Unterhaltsbeitrag aus dem Anwendungsbereich herausnehmen. Wir von der SVP-Fraktion sind der Meinung, dass das nicht gerechtfertigt ist. Wir sind der Meinung, dass auch der Unterhaltsbeitrag zum Anwendungsbereich gehören soll. Es geht bei Absatz 2 ja nicht darum, dass die Kinder zum Unterhaltsbeitrag befragt werden sollen. Es geht vor allem um das Kindeswohl, und das Kindeswohl betrifft eben auch den Unterhalt. Es ist nicht logisch und für die Praxis nicht einsehbar, weshalb wir mit Blick auf das Kindeswohl alles regeln sollen, nur den Unterhalt nicht. Gerade der Unterhalt ist im Zusammenhang mit den anderen Punkten - elterliche Sorge, Obhut usw. - entscheidend, wenn es um das Kindeswohl geht.

Ich bitte Sie darum namens der SVP-Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen. Wenn das Kindeswohl im Vordergrund stehen soll, müssen alle Punkte gemeinsam geregelt werden.

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