Lexipedia

Amherd Viola · Nationalrat · 2013-06-03

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-03

Wortprotokoll

Nun kommen wir zu einem mit Blick auf den Kindesschutz sehr wichtigen Artikel. Der Nationalrat hat in der ersten Lesung Absatz 2bis im Interesse des Kindeswohls eingefügt. Es geht darum, dass unverheiratete Eltern, die nicht in Hausgemeinschaft leben, gleichzeitig mit der Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge einen Vertrag über den Unterhaltsbeitrag und den persönlichen Verkehr vorzulegen haben, welcher von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu genehmigen ist. Der Ständerat hat diese Bestimmung mit der Begründung gestrichen, dass unverheiratete, nicht in Hausgemeinschaft lebende Eltern damit gegenüber verheirateten oder Konkubinatseltern diskriminiert würden.

Diese Begründung verkennt, dass die Situation unverheirateter, nichtzusammenlebender Eltern der Situation von geschiedenen Eltern entspricht - viel eher als der von verheirateten Eltern. Im Fall von geschiedenen Eltern sind die Fragen des persönlichen Verkehrs und des Unterhaltsbeitrags in einem Gerichtsurteil geregelt. Für das Kind macht es keinen Unterschied, ob es wegen einer Scheidung nicht im gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen lebt oder ob diese unverheiratet sind und deswegen oder aus anderen Gründen nicht zusammenleben. Es ist somit nicht begründbar, weshalb im ersten Fall eine verbindliche behördliche Regelung des persönlichen Verkehrs und des Unterhaltsbeitrags besteht, im anderen Fall jedoch nicht.

Im Sinne klarer Verhältnisse zum Schutz des Kindes bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen. Die CVP/EVP-Fraktion wird diesen Antrag unterstützen.