Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-19
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-19
Wortprotokoll
Ich beginne mit der Motion "Strafbarkeit der Hehlerei mit gestohlenen Bankkundendaten", die im Ständerat eingereicht wurde, und möchte dazu ein paar Ausführungen machen.
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Gesetzesänderungen vorzubereiten, damit dann auch die Verwendung und Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten durch Dritte angemessen bestraft wird. Das ist eine Reaktion auf die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Bischof "Strafbarkeit der Verwendung von gestohlenen Bankkundendaten" (12.3137). Gemäss dieser Motion soll die Verwendung und Weitergabe von allen unrechtmässig erworbenen vertraulichen Daten, insbesondere Bankkundendaten, angemessen bestraft werden. Der Bundesrat hat damals in seiner Stellungnahme anerkannt, dass es hier eine Strafbarkeitslücke gibt, und hat auch darauf hingewiesen, dass Handlungsbedarf im Bereich der Bankkundendaten besteht, nicht aber auch in allen übrigen Bereichen. Wenn man das weiter fassen würde, dann würde das unserer Auffassung nach das Gebot der Verhältnismässigkeit ritzen. Herr Ständerat Bischof hat dann seine Motion zurückgezogen. An ihrer Stelle steht jetzt diese Kommissionsmotion.
Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion. Ich möchte Sie einfach noch einmal auf die Problematik, die wir in diesem Bereich haben, hinweisen: Das Bankkundengeheimnis wird als Berufsgeheimnis im Börsengesetz und im Bankengesetz durch eine gleichlautende Formulierung strafrechtlich geschützt. Eine analoge Bestimmung findet sich auch im Kollektivanlagengesetz. Dabei sind neben der Offenbarung des Kundengeheimnisses durch qualifizierte Personen auch die Anstiftung und sogar der Anstiftungsversuch von der Strafnorm erfasst. Nicht erfasst sind aber Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft, ohne dass ihnen eine vorgängige Anstiftung nachgewiesen werden kann, nachträglich in den Besitz von solchen geschützten Unterlagen kommen und diese dann zum eigenen Vorteil weiterverwenden oder weiterleiten.
Nach Artikel 162 Absatz 2 StGB ist die Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses strafbar. Aber es ist nicht klar, ob und unter welchen Bedingungen Bankkundendaten tatsächlich unter diese Bestimmung fallen würden. Wir sind der Auffassung, dass diese Situation unbefriedigend ist. Bankkundendaten sind mindestens ebenso wichtig - und nach der Diskussion, die wir jetzt seit Tagen führen, komme ich noch vermehrt zu diesem Schluss - wie Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse. Die Verwendung und Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten durch Dritte kann nicht nur die betroffene Bank schädigen, sondern den gesamten Finanzplatz Schweiz und damit auch die schweizerische Volkswirtschaft. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Motion umzusetzen ist und die Bankkundendaten auf dasselbe Niveau anzuheben sind wie Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse.
Zur dringlichen Interpellation der CVP/EVP-Fraktion "Neueste Entwicklungen in Sachen automatischer Informationsaustausch" (13.3392): Es ist Ihnen bekannt, dass der Bundesrat an seiner letzten Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen hat, dass wir uns im Rahmen der OECD an der Entwicklung eines Standards zum automatischen Informationsaustausch beteiligen wollen; wir wollen da aktiv mitarbeiten. Wir haben auch festgehalten, dass ein solcher Standard hohen Ansprüchen genügen muss. Die Einhaltung des Spezialitätenprinzips und des Datenschutzes ist für uns wichtig; dann muss auch die Reziprozität gewährleistet sein. Natürlich - das wurde heute auch gesagt - ist es wichtig, wenn man einen solchen automatischen Informationsaustausch einführt, dass auch Trusts und Sitzgesellschaften, also die wirtschaftlich Berechtigten in solchen Strukturen, miterfasst sind. Wenn ein solcher Standard im Rahmen der G-20, der OECD und für die wichtigsten Finanzplätze der Welt, die mit uns in Konkurrenz stehen, zustande kommt, dann ist der Bundesrat bereit, Ihnen eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Das muss vom Parlament diskutiert werden; es muss selbstverständlich eine gesetzliche Vorlage sein.
Was das Verhältnis zur EU und die Frage der Erweiterung der Zinsbesteuerung anbelangt, hat sich der Bundesrat bereits im Jahre 2009 offen gezeigt, diese Diskussion zu führen. Wir haben aber auch klar gesagt, dass wir, wenn wir auf eine solche Diskussion einsteigen, auf der anderen Seite selbstverständlich auch fordern, dass für unsere Finanzdienstleister der Marktzutritt mindestens im bisherigen Rahmen gewährleistet sein muss und nicht durch Mifid beeinträchtigt oder eingeschränkt wird, und - das ist für uns auch eine wichtige Voraussetzung - dass wir die Probleme der Vergangenheit lösen können, bevor wir in ein solches Zukunftsmodell einsteigen.
Dann zur Frage der Kriterien der G-20, die Fragen zur "place financière suisse sous pression" mit Bezug zum Vorstoss 13.3392 der CVP/EVP-Fraktion: Auch hierzu hat der Bundesrat an der Sitzung in der letzten Woche, am 14. Juni, eine Stellungnahme erarbeitet und festgehalten, dass wir möglichst schnell versuchen wollen, die Anforderungen zu erfüllen, um jetzt in die zweite Phase der Peer Review wechseln zu können; es fehlen uns noch bestimmte Voraussetzungen dazu, unter anderem die Identifizierung der Inhaberaktionäre, der Inhaber von Inhaberaktien und Namenaktien von nichtbörsenkotierten Unternehmen. Dann fehlt uns noch eine Antwort auf die Frage der Einschränkung der Notifikation. Dann ist es auch eine Frage der Anzahl der abgeschlossenen Doppelsteuerungsabkommen mit dem Standard der OECD.
Hier kann ich Sie einfach darauf hinweisen, dass der Bundesrat Ihnen rechtzeitig eine Vorlage unterbreiten wird, dass es dann aber mindestens auch wieder ein beschleunigtes Verfahren braucht, um eine der drei noch nicht erfüllten Voraussetzungen zu erfüllen, um dann in der Peer Review bestehen zu können. Ich möchte Ihnen das hiermit bereits ankündigen: Es wird wieder nicht in einem Verfahren gehen, das über Monate dauern kann, sondern auch hier werden wir wieder ziemlich gefordert sein.
Noch zur Frage von Frau Nationalrätin Meier-Schatz: Warum sind die Anforderungen an die Anzahl standardkonformer Doppelbesteuerungsabkommen bei Luxemburg und Österreich anders? Luxemburg und Österreich haben weniger Doppelbesteuerungsabkommen als wir, die Schweiz. Wir haben etwa neunzig Doppelbesteuerungsabkommen. In Prozenten der abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen haben sie aber schon mehr an den OECD-Standard angepasste Abkommen. Bei uns war die Diskussion ursprünglich so, dass man von zwanzig, dreissig gesprochen hat. Und jetzt sagt man uns, auch die Hälfte unserer neunzig Doppelbesteuerungsabkommen - wir haben jetzt ungefähr die Hälfte mindestens paraphiert - sei noch nicht genug. Wir werden hier also sechzig, siebzig anvisieren müssen, um dann dieses Kriterium zu erfüllen. Aber wir werden Ihnen zuerst die Frage der Notifikation vorlegen, weil wir der Auffassung sind, dass wir hier schneller vorankommen. Im Zusammenhang mit der Gafi-Vorlage haben wir auch die Frage der Transparenz bei den Inhaberaktionären aufgenommen. Wir haben hier also zwei Punkte, die wir vorantreiben wollen. [PAGE 1084]
Noch etwas zur Expertengruppe: Der Bundesrat hat mich beauftragt, einen Vorschlag für eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe zu machen, die die ganzen Finanzmarktfragen begleitet, auch für die weitere Entwicklung. Ich werde dem Bundesrat bis im September einen Vorschlag unterbreiten. Es geht vor allem darum: Die Expertengruppe Brunetti hat keine Finanzplatzteilnehmer dabeigehabt; hier braucht es eine Ergänzung. Die Arbeitsgruppe wird entsprechend neu zusammengesetzt, sodass eben neu auch Leute des Finanzplatzes, des Werkplatzes dabei sind. Ich werde einen entsprechenden Vorschlag machen. Man kann das dann Task-Force oder Expertengruppe des Bundes nennen; das spielt dann nicht so eine grosse Rolle, aber sie wird entstehen.
Zur Frage der Amtshilfekonvention der OECD und des Europarates: Auch hier hat der Bundesrat einen Entscheid gefällt, und zwar im Rahmen der Diskussion um den Bericht Brunetti - den wir noch nicht abschliessend diskutiert haben, sondern erst einige Punkte daraus - und auch in Zusammenhang mit der heutigen Diskussion. Das war ja im Übrigen der Grund, weshalb wir ihn vorgezogen haben, damit wir wenigstens eine koordinierte Haltung haben. Wir haben uns entschieden, im Rahmen der Weiterentwicklung der Finanzmarktpolitik den Beitritt zu dieser Amtshilfekonvention zu prüfen bzw. Arbeiten einzuleiten, um Ihnen eine Vorlage zu unterbreiten, damit dieser Beitritt dann diskutiert werden kann. Wir haben die notwendigen Arbeiten bereits in die Wege geleitet. Es sind heute bereits sechzig Länder der OECD beigetreten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns damit auseinandersetzen.
Zu Frau Nationalrätin Kiener Nellen, zur Frage Steuerbetrug/Steuerhinterziehung: Das ist jetzt ein Thema in der Steuerstrafrechtsvorlage, die wir in der Vernehmlassung haben. Es geht ja, Herr Nationalrat Schwander, da nicht darum, dass wir Steuerhinterzieher pönalisieren, die eine einfache Steuerhinterziehung begangen haben, sondern es geht darum, dass schwere Formen der Steuerhinterziehung, die von der Qualifikation her einem Betrug gleichkommen, auch gleich behandelt werden. Wir schlagen einen neuen Straftatbestand "Steuerhinterziehung" vor, einerseits mit einem einfachen Straftatbestand - eine einfache Übertretung, eine Ordnungswidrigkeit - und dann andererseits mit qualifizierten Merkmalen für die qualifizierte Steuerhinterziehung, die dem heutigen Betrug entspricht. Ich denke, das ist an sich ein vernünftiges und nachvollziehbares Konzept. Wir werden dann auch einen Vorschlag machen, wie wir die Steuerverwaltung verstärken können, dort, wo es eben notwendig ist und wo wir auch bereits darüber diskutiert haben.
Wir haben heute über die Weiterentwicklung des Finanzplatzes Schweiz diskutiert. Ich bin überzeugt, dass die Schweiz fähig ist, den Herausforderungen zu begegnen. Ich hoffe immer noch, dass wir nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern bereit sind, uns mit der Realität auseinanderzusetzen, auch wenn die uns nicht immer gefallen mag. Ich denke, dass man eine zukunftsgerichtete Finanzmarktpolitik dann betreiben kann, wenn man weiss, was wichtig ist, was man bewahren soll, wenn man aber auch bereit ist weiterzuentwickeln, was für unsere Wirtschaft wichtig ist, was für unsere Gesellschaft wichtig ist und was nicht zuletzt auch für die nächsten Generationen wichtig ist, die sich dann auch mit diesen Fragen auseinanderzusetzen haben.