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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-06-19

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-19

Wortprotokoll

Namens einer starken Minderheit beantrage ich Ihnen, die Motion 12.3976, "Strafbarkeit der Hehlerei mit gestohlenen Bankkundendaten", anzunehmen. Warum?

Heute kennen wir den Schutz der Bankkundendaten bis zum Zeitpunkt, in dem diese Daten entwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt, es wurde gesagt, sind sogar die Anstiftung und die versuchte Anstiftung zur Entwendung der Daten nach dem Bankengesetz, nach dem Börsengesetz und nach dem Kollektivanlagengesetz strafbar und die Daten damit geschützt. Strafrechtlich nicht geschützt sind die Bankkundendaten, wenn sie, einmal entwendet, weiterverwendet oder publiziert, also beispielsweise ausländischen Steuerbehörden verkauft werden; das darum, weil elektronische Daten nach der schweizerischen Rechtsprechung keine Sachen sind, welche durch den Tatbestand der Hehlerei gemäss Artikel 160 StGB oder einen anderen Straftatbestand geschützt sind.

Der Verkauf eines gestohlenen Sticks ist strafbar, nicht aber der Verkauf von hochsensiblen Bankkundendaten für einen Millionenbetrag. Das ist mehr als stossend und verletzt das Rechtsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger zutiefst. Wir haben es hier mit einer Gesetzeslücke zu tun, welche die Privatsphäre des Einzelnen, und zwar unabhängig von jeder ideologischen Ausrichtung, massiv verletzt. Diese Lücke gilt es zu schliessen.

Wenn nun einzelne Mitglieder der Kommissionsmehrheit argumentieren, es bestehe keine Gesetzeslücke, nach dem Willen des Gesetzgebers mache sich nur der eigentliche Geheimnisträger, beispielsweise der Arzt oder der Bankangestellte, strafbar, nicht aber die Personen, die unrechtmässig erworbene Daten verwendet oder weitergegeben haben, so ist das eine Argumentationsschiene, deren Vertreter in der Vergangenheit verharren und sich offensichtlich weigern, neue Entwicklungen und Probleme aufzunehmen und einer Lösung zuzuführen.

Andere Mitglieder der Kommissionsmehrheit bringen vor, es gebe keinen Grund, sich bei den Gesetzgebungsarbeiten auf Bankkundendaten zu beschränken; die Problematik müsse breiter, bezogen auf alle Daten, diskutiert werden. Diesbezüglich haben der Bundesrat und die Verwaltung glaubhaft aufgezeigt, dass das die Revision einer Vielzahl von Artikeln bedingen würde und solches insbesondere der Öffnung der Büchse der Pandora gleichkäme. Es gilt, sich auf das wirklich Wesentliche zu beschränken.

Wenn schliesslich eine weitere Gruppe aus der Kommissionsmehrheit argumentiert, die Thematik werde im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch ohnehin rasch an Aktualität verlieren, so muss ich Ihnen sagen, dass das zumindest heute und morgen noch nicht der Fall ist und es auch nach einer allfälligen Einführung des automatischen Informationsaustausches nicht angeht, dass Bankkundendaten quasi an jeder Strassenecke feilgeboten werden, und das wohlverstanden straffrei.

Ich bitte Sie, der starken Minderheit und damit auch dem einstimmigen Ständerat zuzustimmen. Es gilt, ein Zeichen für den Rechtsstaat Schweiz zu setzen. Ich appelliere in diesem Zusammenhang insbesondere auch an die Ratsrechte, die bekanntlich das Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern will. Wenn Sie Entsprechendes wollen, so müssen Sie heute zumindest und in einem ersten Schritt dieser Motion zustimmen. Andernfalls haben Sie ein einigermassen grosses Glaubwürdigkeitsproblem.