Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-06-07
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-06-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat dieser Änderung zugestimmt, und Sie haben von Ihrem Berichterstatter, der das ausführlich geschildert hat, gehört, dass der Bundesrat gesagt habe, die Kosten könnten angesichts des Zwecks in Kauf genommen werden und es sei ausreichend eingeschränkt.
Das sind nicht begeisterte Formulierungen. Ich persönlich bin der Meinung, eigentlich seien diese Ausnahmen falsch. Das ist eine allgemeine Steuer, und mit jeder Ausnahme schaffen Sie neue Grenzfälle und neue Ungerechtigkeiten. Aber wir wussten natürlich, dass der Zeitgeist anders ist.
Der Nationalrat hat sich intensiv damit befasst. Wir konnten dann auch die Einschränkungen so formulieren, dass die Grenzen klar sind, sodass der Bundesrat sagen kann, okay, wir lassen das laufen.
Ich möchte Ihnen aber einfach sagen, dass immer mehr solche Probleme kommen. Es ist eine zweite Parlamentarische Initiative hängig, die wiederum Ausnahmen von einer Regel will, die allgemein und klar gesetzlich festgelegt worden ist. Ich muss Herrn Epiney antworten, wenn er "rückwirkend" sagt: Die Rechtslage war klar. Wir haben sogar ein Bundesgerichtsurteil zu einem Urteil, wonach dieses rechtens ist. Diese Frage ist noch nicht endgültig entschieden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist daran, sich Überlegungen zu machen. Ich kann jetzt also keine definitive Antwort geben, aber mir scheint, dass es von der Rechtslage her eigentlich klar ist. Mit diesem Geschäft nehmen Sie nun eine Änderung vor, und nicht mit jeder Gesetzesänderung kann man auch rückwirkend alles andere verändern. Aber wie gesagt, das schauen wir noch einmal an.
Ich wollte Ihnen nur sagen, dass wir im Grundsatz nicht besonders begeistert sind, wenn man immer wieder aus irgendwelchen Gründen neue Ausnahmen schafft. Man findet immer Gründe: soziale Gründe, Ausbildungsgründe und diese und jene Gründe. Aber im Prinzip war es auch im Gesetz klar: Bei Ausübung hoheitlicher Gewalt ist das steuerfrei, so auch klar bei Leistungen für Sozialfürsorge, Sozialhilfe oder soziale Sicherheit. Hier sind doch auch Dienstleistungen betroffen, die eben etwas weiter gehen.
Aber ich sage das nicht, um Sie jetzt umzustimmen. Der Bundesrat hat zugestimmt und kann das wegen der Einschränkungen, wie Ihr Kommissionspräsident zutreffend geschildert hat, hier akzeptieren. Ich wollte nur vermeiden, dass Sie im irrigen Glauben, der Finanzminister sei darob begeistert, die Sitzung verlassen.