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Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-06-08

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-08

Wortprotokoll

Ich danke für die Diskussion, die hier geführt worden ist. Ich erlaube mir noch zwei, drei Bemerkungen und Ausführungen zu [PAGE 255] gewissen Elementen, die in die Diskussion eingebracht worden sind.

Für einen grossen Teil der Öffentlichkeit steht wirklich die Gerechtigkeitsfrage im Zentrum, also die Frage der gerechten Besteuerung. Namentlich Herr David ist auf dieses Element eingegangen. Nun ist die "gerechte Besteuerung" natürlich kein objektiver Begriff. Ich nenne nur ein Beispiel: Ist es gerecht, dass alle Kapitalgewinne mit mindestens 20 Prozent besteuert werden, wie die Initianten hier vorschlagen? Ist die heutige Ausgestaltung der Progression in der direkten Bundessteuer gerecht? Müsste die Progression noch stärker sein, oder müsste sie im Gegenteil weniger stark ansteigend sein?

Das sind Fragen, bei denen eine schlüssige, objektiv verifizierbare Antwort nicht möglich ist. Allerdings wird die Frage der Steuergerechtigkeit in der Diskussion und im Abstimmungskampf um diese Initiative natürlich ein wesentliches Element sein, da muss ich Herrn David Recht geben. Deshalb scheint es mir richtig, dass wir diese Frage in den Mittelpunkt stellen. Aber wir müssen eben auch darlegen, weshalb diesem Ziel hier nicht einfach Rechnung getragen werden kann und dass es Umstände gibt, deretwegen sich hier eine andere Lösung aufdrängt.

Ich bin auch froh, dass in der Diskussion in diesem Zusammenhang nicht das Musterbeispiel der Millionäre, die keine Einkommenssteuern bezahlen, genannt worden ist. Dieses Beispiel wird im Abstimmungskampf sicher auch vorgebracht werden. Das ist meines Erachtens aber eine andere Problematik, die mit der vorliegenden Frage nicht vermischt werden sollte. Wir kennen die Probleme und wissen, weshalb solche Fälle entstehen. Der Gesetzgeber hat hier ja, nicht zuletzt auf Anregung des Bundesrates, entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Ein weiterer Punkt ist die Beteiligungsgewinnsteuer. Wenn ich ausgeführt habe, dass die Beteiligungsgewinnsteuer in Prüfung sei, so heisst das natürlich nicht, dass sich die Kommission in irgendeiner Art und Weise über die Opportunität einer solchen Besteuerung ausgesprochen hätte. Dem Verhalten der Kommission entnehme ich aber, dass man mindestens damit einverstanden ist, dass diese Fragen geprüft werden, dass nachher über die Prüfungsergebnisse Bericht erstattet wird und dass die Prüfungsergebnisse gewürdigt werden. Danach ist die politische Entscheidung, ob und allenfalls wie und in welchem Ausmass eine solche Besteuerung eingeführt wird, völlig offen. Es ist aber sinnvoll, dass auch dieses Feld einmal ausgeleuchtet wird. Darauf kann ein politischer Entscheid gefällt werden.

Ich möchte wirklich noch einmal darum bitten, dass wir im folgenden Punkt in der weiteren Diskussion präzise sind. Es geht mit der vorliegenden Volksinitiative darum, eine Kapitalgewinnsteuer im privaten Bereich, wo keine Gewerbsmässigkeit beim Handel mit beweglichem Vermögen vorliegt, einzuführen. Das heisst nicht, dass heute sämtliche Spekulationsgewinne an der Börse nicht mit einer entsprechenden Steuer belegt werden. Wenn solche Spekulationsgewinne in den Bereich der Gewerbsmässigkeit fallen, dann werden diese Gewinne besteuert. Auch hier müssen wir ganz präzise sein, um den Gegenstand dieser Initiative klar darzustellen, damit bei der Bevölkerung nicht Missverständnisse entstehen.

In einem Punkt muss ich Herrn Plattner natürlich Recht geben: Ich finde es nicht unbedingt gut, dass die Verwaltung und letztlich das Bundesgericht die Grenze festlegen, wo Gewerbsmässigkeit beginnt und wo noch eigentliche Vermögensverwaltung vorliegt, die nicht zu einem entsprechenden Steuertatbestand führt. Obwohl wir diese Diskussion im Rahmen des Rates ja in einem anderen Zusammenhang auch geführt haben, müssen wir uns bewusst sein, dass eine schleichende Entwicklung festzustellen ist, diese Grenze immer weiter zu verschieben, immer mehr Tatbestände unter die Gewerbsmässigkeit zu subsumieren und damit den eigentlichen privaten Bereich der reinen Verwaltungstätigkeit einzuschränken. Das ist eine Entwicklung, die wir beachten müssen. Vielleicht erfordert diese Entwicklung in absehbarer Zeit auch eine politische Antwort des Parlamentes. Darüber werden wir uns bei Gelegenheit sicher auch wieder unterhalten müssen.

Ein letztes Element hat Herr Cornu angesprochen: Ich habe es in meinen einleitenden Bemerkungen nicht vorgebracht, aber man darf es noch einmal aufgreifen. Die Volksinitiative sieht natürlich auch eine Ungerechtigkeit vor, und zwar in dem Sinn, dass z. B. inflationäre Wertsteigerungen völlig unbeachtet bleiben und Kapitalgewinne über Jahrzehnte hinweg aufgerechnet werden, ohne dass ein Korrekturmechanismus vorgesehen wäre, wie das beispielsweise bei der Grundstücksgewinnsteuer mit der Anrechnungsdauer des Besitzes gegeben ist, indem dort die entsprechende Steuerbelastung je nach Besitzesdauer korrigiert wird. Das ist in der Initiative nicht vorgesehen, wäre aber ein Punkt, den man unter dem Aspekt der Gerechtigkeit betrachten müsste.

Noch einmal: Diese Volksinitiative müssen wir so zur Ablehnung empfehlen.