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David Eugen · Ständerat · 2001-06-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-08

Wortprotokoll

Diese Volksinitiative hat zumindest das Verdienst - das muss man auch anerkennen -, die Frage der Steuergerechtigkeit wieder einmal zur Debatte zu stellen. Wir als Parlament und auch der Bundesrat als Regierung müssen uns diese Frage immer wieder stellen, wenn wir Steuergesetze machen oder ändern.

Steuergerechtigkeit im Bereich des Einkommens ist besonders beachtenswert, weil die Einkommenssteuer die gesamte Bevölkerung unmittelbar bei ihrem Einkommen trifft, also dem Wesentlichsten, was jeder braucht, um zu leben.

Wir haben das System der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ich finde, das ist das richtige System. Jene Personen, die eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben, sollen mehr beitragen als jene Personen, die eine geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben. Das entspricht dem Gerechtigkeitspostulat, das ich voll und ganz unterstütze. Ich würde mich dagegen wehren, diese Grundregel der Besteuerung zu unterhöhlen oder abzubauen.

Dann stellt sich die Frage, wie man die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ermittelt. Hier ist das erzielte Einkommen die [PAGE 253] massgebende Grundlage. Je mehr Fehler bei der Berechnung des Einkommens gemacht werden, umso mehr "Gerechtigkeitsfehler" gibt es nachher. Also müssen wir sicher ein grosses Augenmerk darauf richten, dass das Einkommen korrekt ermittelt wird, damit nachher nicht Fehlbelastungen daraus entstehen.

Es ist so, dass das Einkommen nur dann geeignet ist, dieses Postulat zu erfüllen, wenn grundsätzlich alle Einkünfte erfasst werden. Aus diesem Grunde ist es eigentlich richtig und konsequent, auch die Kapitalgewinne, die eben Einkünfte sind, zum Einkommen zu zählen, damit dann auch der richtige Massstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit genommen werden kann. Es muss daher einen gewichtigen Grund geben, auf diese Kapitalgewinnbesteuerung zu verzichten, der dann gleichwertig geeignet ist, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu messen.

Für mich gibt es im schweizerischen Steuersystem nur einen einzigen Grund, weshalb man gegen diese Kapitalgewinnbesteuerung auf Privatvermögen ist - das andere haben wir gehört, dort besteht sie -: Das ist, wie es erwähnt wurde, die Vermögenssteuer. Unsere Vermögenssteuer ist sowohl im Ausmass als auch in der Erhebungsform so ausgestaltet, dass sie geeignet ist, den Mangel, den wir bei der Einkommenssteuer haben, auszugleichen. Unsere Vermögenssteuer hat gegenüber der Kapitalgewinnsteuer einen weiteren Vorteil, nämlich den, dass sie kaum umgangen werden kann, dass sie jährlich kontrolliert wird und dass sie auch - das ist sicher auch für den Fiskus von Bedeutung - ergiebig ist.

Diese drei Punkte rechtfertigen es denn auch, die Vermögenssteuer als Ersatzmassstab und Ersatzinstrument für die Kapitalgewinnsteuer anzusehen. Ich bin daher der Meinung, wir dürfen diese Initiative auch ablehnen. Auch wenn wir nachdrücklich für ein gerechtes Steuersystem eintreten, dürfen wir Nein sagen, weil wir eben bei uns die Vermögenssteuer haben, wie es sie - dies wurde gesagt - in dieser konsequenten Ausgestaltung in keinem anderen Land gibt. Würde man die Vermögenssteuer abschaffen - auch in den Kantonen, ich muss das ganz deutlich sagen - oder gegenüber dem, was wir heute haben, wesentlich einschränken, dann würde das Steuersystem nach meiner Überzeugung nicht mehr stimmen. Dann würden wesentliche Gerechtigkeitspostulate bezüglich der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht mehr erfüllt. Daher ist natürlich auch die Ablehnung dieser Initiative ein Aufruf an die Kantone - der Bund erhebt ja keine Vermögenssteuer -, die Vermögenssteuerregelung, wie wir sie heute kennen, nicht abzubauen, weil das sonst danach rufen würde, eine Kapitalgewinnsteuer einzuführen. Dann müsste diese Konsequenz auch gezogen werden.

Jene Kantone, die die Kapitalgewinnsteuer abgeschafft haben - das waren in den letzten zehn Jahren einige -, haben dies vor allem wegen der Vollzugsschwierigkeiten getan, die sehr gross waren. Diese Kantone - auch mein eigener Kanton, St. Gallen, hat eine Form der Kapitalgewinnsteuer abgeschafft - haben dies dann auch immer in der Überzeugung gemacht, dass die Vermögenssteuer ein korrekter Ersatz ist, um dieses Gerechtigkeitspostulat zu erfüllen.

In diesem Sinne werde ich auch der Mehrheit der Kommission zustimmen, die diese Initiative zur Ablehnung empfiehlt.