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Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-06-08

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-08

Wortprotokoll

Kein anderes vergleichbares Land hat eine so umfassende Kapitalgewinnsteuer, wie sie die vorliegende Volksinitiative für unser Land verlangt. Gemäss Unterlagen, welche uns die Verwaltung verdankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat, kennen Luxemburg, Deutschland und Österreich lediglich eine so genannte Spekulationssteuer. Das heisst, in Luxemburg werden lediglich die Gewinne versteuert, die innerhalb von sechs Monaten nach Ankauf der Wertpapiere generiert werden. In Deutschland ist diese Spekulationsfrist auf ein Jahr begrenzt, und in Österreich beträgt sie neuerdings zwei Jahre. Belgien und Holland besteuern die Kapitalgewinne von nicht buchführungspflichtigen Personen überhaupt nicht und kennen lediglich eine Beteiligungsgewinnsteuer, die aber vor allen Dingen in Belgien ausserordentlich restriktiv ausgestaltet ist. Die USA, Grossbritannien und Frankreich haben eine Kapitalgewinnsteuer, die nicht nur spekulative, sondern auch langfristige Gewinne umfasst. Dabei wird aber in den USA und in Grossbritannien eine unbeschränkte Verlustverrechnung zugelassen. Es werden also nicht nur die Gewinne besteuert, sondern es wird auch der Abzug von realisierten Verlusten zugelassen, und das unbegrenzt. In Frankreich beträgt diese Frist fünf Jahre.

Die vorliegende Initiative hingegen möchte die Verrechnung von Verlusten nur während maximal drei Jahren zulassen, während die realisierten Gewinne unbeschränkt zur Versteuerung gelangen würden. Würde diese Initiative also angenommen, hätten wir bei der Belastung der Kapitalgewinne die schärfste Regelung aller vergleichbaren Länder.

Das ist bei der Beurteilung dieser Initiative deshalb entscheidend, weil diese scharfe Regelung auf unser bestehendes Steuersystem aufgepropft werden soll. Wie bereits vom Kommissionssprecher ausgeführt worden ist, der die Problematik sehr differenziert dargelegt hat, hat die Schweiz von allen vergleichbaren Ländern die höchsten Abgaben auf den Vermögen. Wir kennen im Gegensatz zu unseren Konkurrenzländern auch eine doppelte steuerliche Belastung des ausgeschütteten Gewinns. Bei uns resultieren fast 5 Prozent des Steueraufkommens aus der Besteuerung der Vermögenssubstanz. In den USA, welche die am konsequentesten angewendete Kapitalgewinnbesteuerung haben, machen die Erträge in einem guten Börsenjahr 3,5 Prozent des Steueraufkommens aus, in allen anderen Ländern liegen die Erträge unter 1 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Ich glaube, mit diesen Fakten kann man aufzeigen, dass die fiskalische Nichtbelastung der Kapitalgewinne in unserem Land nicht so ungerecht ist, wie dies auf den ersten Blick zugegebenermassen erscheinen mag. Würden wir eine Kapitalgewinnsteuer einführen, dann müssten wir Korrekturen bei der Vermögenssteuer vornehmen. Das bestätigen sämtliche Experten, und das räumt selbst unser Kollege Plattner ein. Dies könnte ein Eigengoal für den Fiskus sein, denn die Vermögenssteuern ergeben einen gleichmässigen Ertrag für den Fiskus, wogegen die Erträge aus der Kapitalgewinnsteuer kaum budgetierbar sind und ausserordentlich stark schwanken.

Noch ein Wort zu den weiteren Absichten des Bundesrates, im Bereich der Besteuerung von Kapitalgewinnen weitere Vorschläge zu unterbreiten, wie das in der Botschaft angetönt ist: In der Botschaft lesen Sie unter dem Titel "Schlussfolgerungen" folgenden letzten Satz: "Aus zeitlichen Gründen kann deshalb die Beteiligungsgewinnsteuer nicht bereits als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative in diese Botschaft integriert werden."

Für jemanden wie mich, die die Aufpfropfung einer Beteiligungsgewinnsteuer auf das geltende System als im höchsten Masse ungerecht empfindet, läuten bei einem solchen Satz selbstverständlich sämtliche Alarmglocken. Es kann doch nicht sein, dass der Verkauf einer Beteiligung an einer KMU, die vielleicht einige 100 000 Franken beträgt und wo man während der ganzen Zeit der Beteiligung das unternehmerische Risiko mitgetragen hat, besteuert wird, während kapitalmässig viel höhere Aktienanteile an einer grossen börsenkotierten Firma mit Gewinn steuerfrei verkauft werden können.

Zum Glück hat nun aber die Debatte in der Kommission gezeigt, dass ein solcher Vorschlag von unserem Finanzminister auch nicht beabsichtigt ist, was man bei genauerer Lektüre der gesamten Botschaft auch aus der Botschaft bereits ersehen kann. Beabsichtigt ist offensichtlich vonseiten des Finanzdepartementes - vielleicht ist Herr Bundesrat Villiger so nett und führt dies auch zuhanden des Plenums nochmals aus -, die Besteuerung der KMU in dem Sinne zu überprüfen, dass die steuerliche Doppelbelastung beim ausgeschütteten Gewinn gemildert oder beseitigt wird und dafür im Gegenzug beim Verkauf einer Beteiligung zum Schluss eine moderate Gewinnsteuer erhoben wird.

Über ein solches Modell kann man selbstverständlich sprechen, und es kann sich als volkswirtschaftlich durchaus sinnvoll erweisen. Aber es ist festzuhalten, dass eine strukturelle Veränderung bei der Besteuerung der KMU geprüft wird und dass nicht ein fiskalischer Fischzug geplant ist. Die Generierung von Mehreinnahmen ist dabei nicht das Ziel.

Wenn das so ist, muss man aber festhalten, dass eine solche strukturelle Änderung mit einer primär volkswirtschaftlichen und nicht einer fiskalischen Zielsetzung wohl kaum als Gegenvorschlag zur vorliegenden Initiative bezeichnet werden kann, denn das Anliegen einer strukturellen, besseren Besteuerung der KMU ohne fiskalische Mehrerträge entspricht nicht dem Grundanliegen der Initiative.

Mit der Kommissionsmehrheit, dem Bundesrat und dem Nationalrat möchte ich Ihnen aus den erwähnten Gründen beliebt machen, die vorliegende Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.