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Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2001-06-08

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-08

Wortprotokoll

Ich war immer ein Anhänger der Kapitalgewinnsteuer, und zwar vor allem aus einem Gerechtigkeitsgefühl heraus. Ich bin der Ansicht, dass es unerträglich ist, dass gewisse Steuerpflichtige sehr grosse Einkünfte haben können und sie überhaupt nicht versteuern müssen und andere - die grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen - mit zumeist sehr wesentlich weniger Einkommen brav jedes Jahr ihre Steuern bezahlen müssen. Das möchte ich vorausschicken.

Meine Motivation, Ihnen zu empfehlen, dem Volk diese Initiative mit der Empfehlung auf Zustimmung vorzulegen, beruht ausschliesslich auf dieser grundsätzlichen Überlegung.

Der Berichterstatter der Kommission hat überzeugend dargelegt, dass die Initiative, so wie sie uns vorliegt, nicht in allen Punkten sehr gut formuliert ist. Es gibt viele andere Gründe, warum man Bedenken haben kann, eine Kapitalgewinnsteuer einzuführen. Einer der Hauptgründe, den auch der Berichterstatter angeführt hat, möchte ich kurz diskutieren. Man sagt, sie sei wenig ertragreich. In meinem Kanton Basel-Stadt, Herr Schiesser hat es schon erwähnt, war sie durchaus ertragreich genug, dass wir sie gerne behalten hätten. Es war uns aber aus Gründen der Steuerkonkurrenz nicht möglich, sie aufrecht zu erhalten, als der Kanton Basel-Landschaft sie abschaffte. Ich verrate Ihnen etwas, was Sie vielleicht schon wissen: Derjenige, der damals diese staatsrechtliche Beschwerde gegen die Abschaffung der Kapitalgewinnsteuer im Baselbiet initiierte, war ich selber. Daraus sehen Sie, wie lange ich mich schon mit dieser Frage beschäftige. Ich habe damals verloren und werde wohl auch heute verlieren, aber ich werde trotzdem ein Anhänger einer Kapitalgewinnsteuer bleiben.

Die Ergiebigkeit und die Komplexität der Erhebung sind keine Argumente, die man in diesem Fall der Steuergerechtigkeit entgegensetzen kann, besonders weil es um so krasse Ungerechtigkeiten geht. Wären das kleinere Dinge, könnte auch ich die Augen schliessen. Aber Sie kennen wie ich Leute, die in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ein Milliardenvermögen angehäuft haben, ohne für den grössten Teil dieses Vermögens je einen Franken Steuern zu bezahlen.

Zur Ergiebigkeit einfach dieses Bonmot: Wenn man die Erhebung der Kapitalgewinnsteuer privatisieren würde, würden sich locker Leute finden lassen, die das gerne übernähmen, denn die Rendite wäre sicher recht gut. Der Aufwand ist nämlich nicht so gross. In der Tat ist es heute so, dass jeder, der über ein gewisses Vermögen verfügt, das er an der Börse zu vermehren versucht, ja meist ohnehin bei einem professionellen Vermögensverwalter angehängt ist und sowieso schon jedes Jahr oder sogar quartalsweise eine Abrechnung bekommt, damit er immer sieht, wie es seinem Geld geht. Diese ganze komplizierte Buchführung machen die Vermögensverwalter für ihn. Ich hatte nie den Eindruck, es sei ein Problem zu wissen, zu welchem Einstandswert man ein Papier seinerzeit gekauft hatte, wie es sich verändert hat, ob irgendwann Gratisaktien ausgeschüttet worden sind. Ich kann diese Gründe nicht akzeptieren. Wenn man sich professionnell beraten lässt - das kostet nicht alle Welt -, ist es heute möglich, diese Buchführung ohne weiteres zu bekommen.

Ein dritter Einwand, der gegen die Kapitalgewinnsteuer geltend gemacht wird, ist die Erhebung einer Vermögenssteuer. Da ist etwas dran. Die Vermögen werden allerdings meist zu einem recht geringen Prozentsatz besteuert, aber sie werden jedes Jahr besteuert. Sie werden besteuert, unabhängig davon, ob das Vermögen steigt oder sinkt. Das ist eben im Grunde genommen eine substanzzehrende Steuer. Ob das wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, möchte ich offen lassen. Ich bin aber davon überzeugt: Wenn wir heute diesen Staat neu gründen und uns fragen würden, wie wir ein vernünftiges Steuersystem einführen wollten, würden wir wohl doch eher versuchen, die Kapitalgewinne sauber zu besteuern und das nicht über die substanzzehrende Vermögenssteuer quasi stellvertretend zu machen.

Die Tatsache, dass man die beiden Steuern gegeneinander ausspielt, ist historisch begründet: Die eine existiert halt, und die andere müsste man neu einführen. Aber wenn man das ganz sachlich betrachtet, hätte man eigentlich lieber die umgekehrten Verhältnisse.

Ich hätte in der Kommission gerne etwas damit gewartet, diese Volksinitiative dem Plenum vorzulegen. Zeit dafür [PAGE 251] wäre noch vorhanden gewesen, insbesondere wenn wir auf den Antrag eingetreten wären, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Finanzminister hat die Sache ja sehr ernsthaft behandelt; er hat Experten arbeiten und sich Expertenberichte zukommen lassen. Sie alle kennen die Ergebnisse, die dabei herausgekommen sind. Es stand in den Zeitungen: Die Experten haben recht eigentlich empfohlen, eine Kapitalgewinnsteuer in der einen oder andern Form einzuführen. Es wäre wirklich zu versuchen gewesen, in der Kommission aufgrund dieser Empfehlungen einen sauberen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dabei hätte man im Dreieck Vermögenssteuer/Beteiligungsgewinnsteuer/Einkommenssteuer die Gewichte etwas anders verteilen müssen, als sie heute liegen. Man hätte eben wirklich eine Beteiligungsgewinnsteuer einführen können. Man hätte vielleicht auch eine normale Kapitalgewinnsteuer einführen können. Man hätte also eine Drei-, Vier- oder Fünfsäulenbesteuerung der Einkommen der Individuen planen können, statt der heutigen, die eigentlich nur eine Zweisäulenbesteuerung ist: Einkommenssteuer einerseits und Vermögenssteuer anderseits. Die Kommission hat das leider abgelehnt, und so bleibt mir und meiner Fraktion heute nur übrig, mit einer Empfehlung auf Annahme der Volksinitiative in das Plenum zu kommen. Ich habe es gesagt: Wir hätten lieber einen Gegenvorschlag gehabt, mit dem sich die Fehler, welche die Initiative zweifellos hat, hätten vermeiden lassen.

Ich möchte Ihnen zum Schluss einfach noch eine Konsequenz eines Verzichtes auf die Kapitalgewinnsteuer in Erinnerung rufen. Sie kennen diese Konsequenz wahrscheinlich auch; sie hat sich im Kanton Basel-Stadt sehr deutlich gezeigt, und ich habe seinerzeit als Grossrat auch vor ihr gewarnt.

Die Steuerverwaltung hat die Tendenz, derartige Steuerlücken - hier handelt es sich um eine solche - durch administrative Massnahmen zu schliessen. In diesem Fall geht das dann so, dass alles, was über ein fast zufälliges Mass an Handel mit Wertschriften hinausgeht, von der Steuerverwaltung als geschäftsmässiges Gebaren, als Gewerbe betrachtet wird. Es gibt dann sehr harte Abgrenzungskriterien: Wann ist das Handeln mit Wertschriften in einem grösseren Vermögen gewerbsmässig? Zu wie viel Prozent lebt die entsprechende Person von den Einkünften aus dem Umgang mit ihrem Vermögen? Am Schluss haben wir dann bei diesen Leuten eine tatsächliche Kapitalgewinnbesteuerung über die Gewerbsmässigkeit definiert, aber eigentlich nie vom Gesetzgeber abgesegnet, sondern das "rutscht" dann in ein Gebiet, wo die Administration durch Rundschreiben und Verfügungen einen sehr starken Einfluss nimmt. In Basel sagen mir heute viele Leute, die damals vehement für die Abschaffung der Kapitalgewinnsteuer waren: Wir hätten damals auf dich hören sollen, es war viel einfacher mit der alten Kapitalgewinnsteuer als mit den Umtrieben, die wir jetzt mit der Steuerverwaltung in Basel, aber auch mit jener in Bern haben.

Das ist die Konsequenz daraus, wenn man Steuerlücken einfach bestehen lässt. Der Staat hat die Tendenz - ich finde, er hat Recht dabei - zu versuchen, solche Lücken mindestens so klein wie möglich zu machen. Aber das Parlament dankt dann bei diesem Prozess vollständig ab und überlässt es der Verwaltung und allenfalls der Regierung, soweit sie darauf Einfluss nimmt, im Detail eigene Regeln aufzustellen. Es wäre sicher demokratiepolitisch sehr viel vernünftiger, wenn das Parlament einmal klare Regeln aufstellen könnte, was nun zu besteuern sei und was nicht. Ich meine, die anderen Staaten, von denen der Berichterstatter gesprochen hat, haben uns gezeigt, dass so etwas durchaus möglich ist, dass das nicht zu unerhörten Umtrieben führt, dass sich die Erträge durchaus lohnen, wenn sie auch den Staat sicher nicht allein am Leben halten können.

Zum Schluss: Ich werde mich nicht mehr ändern, ich werde mich - so lange ich kann - für eine Kapitalgewinnsteuer einsetzen. Ich tue es auch heute und bitte Sie, die Volksinitiative Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Zustimmung vorzulegen.