Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-12-03
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-12-03
Wortprotokoll
Eine Minderheit der Kommission will den Budgetkredit zur Förderung von gemeinnützigen Bauträgern um 10 Millionen Franken kürzen. Diesem Antrag widersetze ich mich namens der Fraktion der Grünen. Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident des Verbandes Wohnbaugenossenschaften Schweiz; er verfolgt dieselben Interessen wie der Bund.
Der hier zur Diskussion stehende Kredit wird dem sogenannten Fonds de Roulement zugesprochen. Der Fonds vergibt rückzahlbare Kredite an gemeinnützige Wohnbauträger zu verhältnismässig günstigen Konditionen. Ich bin nicht Mitglied der Fondskommission, und von daher berührt mich diese Frage nur indirekt; direkte persönliche Interessen habe ich gar keine.
Kollege Aeschi, Sie haben hier nicht berichtet, wie sich die Situation gesamtpolitisch darstellt. Es gibt einen Verfassungsauftrag, dass der gemeinnützige Wohnungsbau zu fördern ist. Diesem Auftrag kommt der Bund in unterschiedlich hohem Masse nach. Der vorliegende Kreditantrag nimmt das wieder auf, was bis vor ein paar Jahren galt: eine jährliche Kredittranche von 30 Millionen Franken. Diese Kredittranchen kommen aus einem Zahlungsrahmen, der vor zehn Jahren beschlossen wurde. Die Mittel stehen also finanztechnisch prinzipiell seit Längerem zur Verfügung.
Warum braucht es diese Mittel? Das Problem ist, dass der Markt die Wohnungsfrage nicht von sich aus löst. Das war vor hundert Jahren so, das war vor zehn Jahren so, als der Zahlungsrahmen beschlossen wurde, und das gilt auch heute noch. Der Leerwohnungsbestand ist tief, und trotz tiefsten Zinsen steigen die Mieten an. Es mangelt insbesondere an günstigem Wohnraum für Familien. Zwar bietet der Markt aktuell ebenfalls günstiges Geld an. Die Mittel des Fonds sind im Unterschied zum Markt aber auf sehr lange Frist - zwanzig Jahre und mehr - angelegt. In dieser Zeit kann sich die Zinslage grundlegend verändern. Deshalb macht der gemeinnützige Wohnungsbau Sinn, er kommt zu Recht zum Zug.
Ein besonderes Problem stellt heute der Landerwerb dar. Manche Projekte scheitern an überhöhten Landpreisen. Hier hat der Bundesrat gehandelt: Er hat dafür gesorgt, dass die Mittel des Fonds in Zukunft nicht nur für die Erstellung von Wohnraum, sondern auch für den Landerwerb zur Verfügung stehen.
Der Minderheitsantrag ist deshalb ganz verkehrt. Statt dass der Staat und die private Wirtschaft als Partner verstanden werden, die die anstehenden Probleme gemeinsam zu lösen versuchen, wird das Engagement der öffentlichen Hand, namentlich des Bundes, verteufelt.
Stimmen Sie der Kürzung nicht zu, und folgen Sie dem Antrag von Bundesrat und Kommissionsmehrheit!