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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-11

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-11

Wortprotokoll

Zum vorliegenden Geschäft habe ich mich in Ihrem Rat bereits im letzten Herbst geäussert. Ich hatte damals darauf hingewiesen, dass der Bundesrat den vorliegenden Bundesbeschluss im Grundsatz nach wie vor unterstützt. Ich habe aber auch festgehalten, dass es sich in den Augen des Bundesrates nicht um ein prioritäres Anliegen handelt und er mit einem Verzicht auf die Einsetzung eines Experten leben kann.

In der Frühjahrssession dieses Jahres wurde im Nationalrat noch Auskunft über einige Datenbanken des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR verlangt, die in den Vereinigten Staaten gelandet sind. Soweit diese Daten schweizerische Sicherheitsinteressen betreffen, sind sie auch den Vertretern des Bundesamtes für Polizeiwesen zugänglich gemacht worden. Nach der Beurteilung des Bundesamtes für Polizeiwesen ergeben sich aber aus den Daten keine strafrechtlich verwertbaren Erkenntnisse. Beantwortet sind damit auch die Fragen von Herrn Reimann, die er in der [PAGE 268] Herbstsession gestellt hat und die damals noch offen geblieben sind.

Zu entscheiden ist aber hier lediglich die Frage, in welcher Form die historische Aufarbeitung des Verhältnisses der Schweiz und ihrer Exponenten zur ehemaligen DDR erfolgen soll. Nach dem Willen des Nationalrates soll ein vom Bundesrat eingesetzter unabhängiger Experte - insbesondere zuhanden späterer Forschung - vorweg wissenschaftliche Quellensicherung betreiben und damit einen Überblick über die Fakten gewinnen. Zu diesem Zweck soll der Experte auch Einsichtsrechte erhalten, die einem Privaten nicht ohne weiteres zustehen.

Ihre Kommission will auf das Geschäft nach wie vor nicht eintreten. Damit möchte sie die gesamte historische Abklärung vollständig der Forschung, den Hochschulen und der privaten Geschichtsschreibung überlassen.

Es liegt an Ihnen zu entscheiden, welcher Weg Ihnen als der richtige erscheint.