Pelli Fulvio · Nationalrat · 2012-02-29
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Wir bewegen uns hier in einem ziemlich komplizierten Gebiet, und natürlich gibt es ein Problem: Das Problem ist, dass im Moment in der Schweiz das Bankgeheimnis für Schweizerinnen und Schweizer, die in der Schweiz leben, voll gilt und dass es im Rahmen des Amtshilfeverfahrens Ausnahmeregelungen zugunsten von ausländischen Steuerbehörden gibt. Das ist eine Realität, die in dieser Phase der Entwicklung unserer Gesetzgebung unvermeidbar ist.
Es kann aber nicht die Lösung sein, hier alles schnell zu machen und in einem formalen Gesetz zu entscheiden, dass wir in der Schweiz das Bankgeheimnis abschaffen; das ist, was die zwei Streichungsanträge verlangen. Sie verlangen, hier in einem formalen Gesetz, das für die Beziehungen der Schweiz zum Ausland notwendig ist, etwas zu tun, das in der Kompetenz der Schweizer Bevölkerung liegt. Auch wenn die höheren Steuerbehörden der Kantone nicht zufrieden sind, müssen sie zur Kenntnis nehmen, dass bei diesen Fragen die Bevölkerung der Kantone entscheidet und nicht die Finanzchefs. Es ist deshalb notwendig, diejenige Regelung anzuwenden, die der Bundesrat und die Mehrheit vorschlagen.
Es wird die Möglichkeit bestehen, etwas anderes zu beschliessen, wenn wir über das Steuerstrafrecht sprechen, wenn der Bundesrat uns die Botschaft unterbreitet hat, die wir seitens des Parlamentes mit Motionen verlangt haben. Die Revision und die Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts sind eine Notwendigkeit. Wenn wir diese Botschaft behandeln werden, können wir uns über die technischen Probleme bezüglich der Informationen, die die Steuerbehörden bekommen können oder nicht, unterhalten. Bis dahin müssen wir es so regeln, wie die Mehrheit und der Bundesrat es wollen. Das ist das einzige System, um sich gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern und gegenüber der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger korrekt zu verhalten.