Lexipedia

Müller Philipp · Nationalrat · 2012-02-29

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Zu den Anträgen der Minderheit Baader Caspar: Im Verfahren der internationalen Amtshilfe in Steuersachen ist es heute klar Usanz und auch OECD-Standard, dass man zwischen den Staaten keine Entschädigung verlangt. Wenn die Schweiz etwas anderes tun würde, dann wäre sie diesbezüglich absolut isoliert. Den anderen Staaten werden hier also keine Kosten auferlegt. Das ist allgemein üblich, auch unter allen Doppelbesteuerungsabkommen-Partnerschaften. Wenn wir hier etwas anderes festschreiben würden, hätten wir erhebliche Probleme in Bezug auf den OECD-Standard mit der OECD zu gewärtigen. Die Kommission lehnt die Anträge der Minderheit Baader Caspar mit 15 zu 8 Stimmen ab.

Zum Antrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer): In der Kommission wurde in diesem Zusammenhang über die damalige Lex specialis betreffs der UBS diskutiert. Dort war ganz klar, wieso diese Kosten entstanden waren, und auch, dass man sie der Bank überbinden wollte. Das ist denn auch so geschehen, Sie haben es vorhin gehört. Bei der Formulierung der Bestimmung von Artikel 18 Absatz 2 hat man sich denn auch auf diese Erfahrung mit der UBS gestützt. Es wurde ein Text verfasst, der diese Rechtslage verallgemeinerungsfähig und verallgemeinernd darstellen soll. Der Antrag der Minderheit II enthält zusätzlich die Möglichkeit, auch auf die Verletzung der Sorgfaltspflicht abzustellen. Dabei ist aber nicht klar, auf welche Sorgfaltspflicht sich das bezieht. Zu kontrollieren, ob der Kunde die ausländischen Steuergesetze beachtet, ist nun einmal nicht die zentrale Aufgabe der Bank. Sie soll die Kosten dann selber tragen müssen, wenn sie durch ihr eigenes Verhalten zur Entstehung dieser Kosten beigetragen hat. Die Kommission ist der Ansicht, dass dies keinen zusätzlichen Verweis auf die Sorgfaltspflicht erfordert, und lehnt den Antrag der jetzigen Minderheit II mit 15 zu 7 Stimmen ab.

Zu Artikel 18 Absatz 4 liegt ein weiterer Antrag der Minderheit II vor. Es wird ein neuer Absatz 4 verlangt, wonach der Informationsinhaber die Kosten, die aus Zwangsmassnahmen entstehen, selber tragen soll. Diese Zwangsmassnahmen kommen aber erst zum Tragen, wenn der Informationsinhaber nicht kooperiert hat. Wenn das der Fall ist und diese Zwangsmassnahmen notwendig werden, dann ist es klar, dass dafür nicht noch eine Entschädigung fliesst. Die Kommission bittet Sie mit 16 zu 7 Stimmen, auch hier den Antrag der Minderheit II abzulehnen.