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preparatory:AB 135333

Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-05

Wortprotokoll

Auch von meiner Seite noch eine kurze Stellungnahme. Sie haben die Begründung der Minderheit Jositsch gehört. Ähnlich oder fast gleichlautend hat Herr Jositsch den Antrag auch in der Kommission begründet.

Weshalb kommt eine Mehrheit dazu, den Beschluss des Ständerates und somit den neuen Antrag des Bundesrates zu unterstützen? Es gab zu diesem Minderheitsantrag in der Kommission keine Diskussion; wir liessen uns von den Ausführungen von Herrn Botschafter Jürg Lindenmann leiten, er ist Chef der Abteilung Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht, diplomatisches und konsularisches Recht in der Direktion für Völkerrecht im EDA. Er hat uns erklärt, und das betrifft wohl auch die Frage von Herrn Poggia, dass sich der Bundesrat von der einzigen anderen Strafnorm bezüglich Finanzierung inspirieren liess, die im Strafrecht existiert: von Artikel 260quinquies StGB, Finanzierung des Terrorismus. In dieser Gesetzesbestimmung werde der Eventualvorsatz ebenfalls ausgeschlossen. Im Übrigen handle es sich um eine Bestimmung, die seinerzeit nicht auf Vorschlag des Bundesrates, sondern auf Antrag der Räte in das Recht eingeflossen sei. Es reiche nicht, wenn eine Person den Taterfolg in Kauf nehme, sondern sie müsse genau wissen, was sie tue, damit sie bestraft werden könne. Dies ist die Begründung, dass die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen den Antrag Jositsch abgelehnt hat.

Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit zu folgen.

Ich möchte Ihnen zum Schluss auch noch gerne das Resultat der Gesamtabstimmung in der Kommission mitteilen: Mit 24 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen, also einstimmig, hat sich unsere Kommission für die Annahme des Übereinkommens über Streumunition und die damit verbundene Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ausgesprochen. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.

Erlauben Sie mir noch einen Kommentar; ich bin sicher, dass Sie mit mir einig gehen: Wenn wir heute diesem Übereinkommen zustimmen, kann die Schweiz die Konvention zur weltweiten Ächtung der Streubomben, dieser schrecklichen Munition, unterzeichnen, so wie dies 111 andere [PAGE 188] Staaten getan haben und wie dies unser Land als Depositarstaat der Genfer Konventionen im Kampf gegen die humanitären Auswirkungen von Waffen gegen die Zivilbevölkerung schon längst hätte tun müssen - wenn Sie mir diese letzte, zugegeben ein wenig persönlich gefärbte Bemerkung erlauben.