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Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-03-05

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-05

Wortprotokoll

Nach den fast endlosen Diskussionen über die Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA ist es, glaube ich, wichtig, hier noch einmal klar zu sagen, warum die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abschliesst. Wir schliessen Doppelbesteuerungsabkommen ab, damit die Schweizer Exportindustrie Geschäfte mit Kunden in diesen Ländern abschliessen kann, ohne dass die Erträge doppelt besteuert werden. Doppelbesteuerungsabkommen dienen also dem Werkplatz Schweiz. Sie regeln, wie die Vorredner gesagt haben, zum Beispiel die Quellensteuern, Zinsen, Dividenden und Lizenzen und deren Rückforderung.

Wenn jetzt gewisse Kreise monieren, null Steuern auf Dividenden führe dazu, dass zu viel Geld aus diesen Ländern - die Slowakei und Rumänien sind erwähnt worden - in die Schweiz fliesse, dann müssen hier, glaube ich, zwei Punkte noch einmal klargestellt werden:

1. Es geht nur um qualifizierte Beteiligungen. Es müssen 10 Prozent und mehr sein.

2. Dividenden können nur aus versteuerten Gewinnen ausbezahlt werden. Man kann also davon ausgehen: Wenn eine Firma aus Rumänien Dividenden in die Schweiz überweist, [PAGE 198] muss sie vorher einen Gewinn ausweisen und die Unternehmenssteuer bezahlen. Wenn sie keine Dividenden ausschüttet, kann sie unter Umständen auch keinen unternehmerischen Gewinn ausweisen, und dann fahren diese Länder viel schlechter. Mir scheint es etwas schwierig zu sein, hier in der Schweiz mit diesen Ländern zu verhandeln und gleichzeitig die Interessen unserer Seite und auch die Interessen dieser Länder wahrzunehmen. Das könnte auch schiefgehen. Wir müssen es diesen Ländern überlassen, welche Strategie sie wählen, um das Ansiedeln von Unternehmen attraktiv zu machen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass in diesen Doppelbesteuerungsabkommen die Schiedsgerichtsverfahren geregelt sind. Das ist für unsere Exportindustrie ganz wichtig: Wenn die Meinungen unterschiedlich sind, gibt es in diesen Doppelbesteuerungsabkommen neuerdings Schiedsgerichtsverfahren.

Zudem schliessen wir mit Hongkong, Malta, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Dubai und Abu Dhabi zum Beispiel erstmals neue Doppelbesteuerungsabkommen. Auch das ist ganz wichtig für die Schweizer Industrie.

Ganz wichtig ist für uns, dass das Entsenden von Mitarbeitern geregelt ist - damit unsere Mitarbeiter, die wir in diese Länder schicken, nicht doppelt besteuert werden. Zur Verhinderung von Doppelbesteuerung für die Betriebsstätten ist zu erwähnen: Wenn Betriebsstätten restrukturiert oder umstrukturiert werden, gibt es klare Regeln, wie diese Sachverhalte fiskalisch zu behandeln sind.

Ich bitte Sie also, im Interesse des Werkplatzes all diesen Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen.