Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-21
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-21
Wortprotokoll
Wir haben am 18. Juni 2010 Änderungsprotokolle zu den bestehenden DBA mit Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, [PAGE 2199] Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich und den USA hier im Parlament verabschiedet. Wir haben dort die Regelung gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens übernommen. Bis auf das Abkommen mit den USA sind heute alle Abkommen in Kraft.
Wir beantragen Ihnen nun, diese neun bzw. zehn Abkommen so anzupassen, dass sie dem Standard der OECD entsprechen und damit auch Peer-Review-tauglich sind.
Am 6. April 2011 haben wir Ihnen in unserer Botschaft aufgezeigt, dass wir mit der sehr engen Auslegung der Identifikation des Steuerpflichtigen auf der einen Seite und des Informationsinhabers auf der anderen Seite Probleme haben, indem wir in acht dieser Abkommen ausdrücklich sagen: Identifiziert werden muss mit dem Namen sowohl des Steuerpflichtigen als auch des Informationsinhabers. Das wurde von der OECD bzw. vom Global Forum als zu restriktive Auslegung aufgefasst. Man hat zu Recht darauf hingewiesen, dass auch über andere Merkmale identifiziert werden soll, die zum Teil mindestens so sicher sind wie ein Name. Wenn Sie nun - ohne Herrn Nationalrat Müller hier nahetreten zu wollen - den Namen "Hans Müller" bei Google eingeben, gibt es zwei Millionen oder mehr Hinweise. Wenn Sie eine Identifikationsnummer oder eine AHV-Nummer eingeben, gibt es nur einen Hinweis. Man kann jemanden also besser identifizieren als mit einem Namen. Dem wollen wir mit der Anpassung Rechnung tragen. Wir haben im Übrigen verschiedene Abkommen bereits im Juni 2011 so angepasst, in zehn Abkommen ist die Antifrustrationsklausel eingefügt worden - zugegebenermassen ist dies, wie Herr Nationalrat Darbellay gesagt hat, nicht gerade ein wunderbares Wort; aber es ist nun einmal so, der Sachverhalt wird nun einmal so benannt, und es hat keinen Wert, das Wort zu ändern und wieder neue Konfusion zu schaffen.
Wir wollen also den Steuerpflichtigen auch auf eine andere Art und Weise, aber selbstverständlich auf eine genügende Art und Weise identifizieren, nicht nur über den Namen. Dasselbe soll für den Informationsinhaber gelten.
Herr Nationalrat Kaufmann, es geht hier in keiner Art und Weise um eine Rasterfahndung oder irgend so etwas. Es ist selbstverständlich, dass auf beiden Seiten eine genügende Identifikation vorhanden sein muss, also vor allem auf der Seite des Steuerpflichtigen, dann aber auch auf der Seite des Informationsinhabers. Es ist auch so, dass solche Amtshilfegesuche nur bei begründetem Verdacht überhaupt behandelt werden; aber das weiss Herr Nationalrat Kaufmann an sich. Es ist auch nicht freiwillig. Wir machen das nicht, weil wir das gerne machen, sondern wir tun es, weil es Voraussetzung ist, dass wir standardkonform sind und den Peer Review 2 passieren können. Wir machen das so, wie wir es in unserem politischen Prozess vorgesehen haben, d. h. mit dem Parlament und dann mit einem fakultativen Referendum. Andere Staaten haben andere Prozesse, sie müssen oder dürfen damit nicht ins Parlament gehen, sondern haben die Möglichkeit, auf Ministerebene zu entscheiden. Die Verständigungsvereinbarung, die am Schluss steht und die eine Verwaltungsvereinbarung ist, ist aber für beide Staaten selbstverständlich notwendig, also nicht nur für uns.
Wir möchten Sie bitten, dieser Botschaft zuzustimmen und die neun DBA und dann auch das zehnte - dasjenige mit den USA, das im Januar bzw. bei Ihnen im März zur Diskussion stehen wird - zu genehmigen. Ich bitte Sie also, zuerst einmal einzutreten und dann auch zuzustimmen, damit wir im Januar in diese Peer-Review-2-Phase eintreten können. Wenn wir es nicht schaffen, diese zwanzig Abkommen bis im Januar durch das Parlament zu bringen, dann wird es schwierig, überhaupt in die Peer-Review-2-Phase hineinzukommen.
Noch etwas zu den Berichten, Herr Nationalrat Noser hat darauf hingewiesen: Frau Nationalrätin Fässler, wir versuchen Entscheidgrundlagen zu schaffen, um dann auch den Weg aufzuzeigen, den wir in diesem ganzen Amtshilfeverfahren und im ganzen Verfahren Steuerbetrug/Steuerhinterziehung gehen wollen. Wir werden im Januar 2012 einen Bericht Weissgeldstrategie vorlegen. Wir werden Ihnen einen Bericht zur Frage TIEA/DBA mit Entwicklungsländern erstellen. Diesen Bericht werden Sie im März erhalten; ich hoffe, dass Sie ihn dann auch in der Session diskutieren können. Wir werden Ihnen auch einen Bericht zur Frage Amtshilfe/Rechtshilfe machen und die entsprechenden Grundlagen liefern. Heute beruht die Amtshilfe auf einem Bundesbeschluss, die Rechtshilfe hat eine gesetzliche Grundlage. Es stellt sich hier dann auch wieder die Frage Steuerbetrug/Steuerhinterziehung. Auch hierzu wollen wir Ihnen einen Bericht machen, und zwar bis im Sommer. Wenn wir all diese Entscheidgrundlagen haben, haben wir auch die Möglichkeit, wirklich einmal seriös festzulegen, wie wir in diesem ganzen Bereich weitergehen wollen. Ich möchte Sie bitten, noch etwas Geduld zu haben. Bis im Sommer sind die Grundlagen beieinander, und dann können wir eine sehr interessante politische Diskussion führen.
Ich möchte Sie also bitten, auf diese Vorlage einzutreten und mindestens einmal die Beschlussentwürfe zu den neun DBA anzunehmen, damit wir im Januar 2012 die Anforderungen des Peer Review 2 erfüllen und dann eben auch die notwendigen Grundlagen für unsere Unternehmen schaffen können.